Ausbildungsvergütung Brutto und Netto _________________________________________________________ Im Ausbildungsvertrag ist die Höhe der Ausbildungsvergütung geregelt. Die dort ausgewiesene Ausbildungsvergütung ist aber ein Bruttobetrag. Das heißt, dass davon noch die gesetzlich festgelegten Abzüge abgerechnet werden müssen. Der dann verbleibende Nettobetrag ist der Betrag, der auf das Konto des Auszubildenden überwiesen wird. _________________________________________________________ Zu den Abzügen, um die eine Ausbildungsvergütung gekürzt wird, gehören die Beiträge zur: Krankenversicherung in Höhe von 15,5 % der Brutto-Ausbildungsvergütung;Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 % ... Rentenversicherung in Höhe von 19,6 % der Brutto-Ausbildungsvergütung (ab 01.2012) Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 % der Brutto-Ausbildungsvergütung Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3,0 % der Brutto- Ausbildungsvergütung
Arbeitgeber und Auszubildende tragen die Beiträge zur Renten- Pflege- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte ! Kinderlose Arbeitnehmer müssen ab dem 23. Lebensjahr alleine einen Zuschlag von 0,25% zur Pflegeversicherung zahlen. Stand: Dez.. 2011 ______________________________________________________________________________________ Lohnsteuer Auszubildende sind in der Regel in die Lohnsteuerklasse I (ledig, und ohne Kinder ) eingestuft. Da die Ausbildungsvergütungen überwiegend unter 896,99 Euro liegen, braucht in der Lohnsteuerklasse I von der Ausbildungsvergütung nach der derzeit gültigen Monatslohnsteuertabelle keine Lohnsteuer abgeführt zu werden. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist wird vom Arbeitgeber, bzw. Ausbilder auch die Lohnsteuer, sowie der Solidaritätsbeitrag von der Brutto-Ausbildungsvergütung einbehalten, und an das Finanzamt abgeführt. Achtung ! Manche Auszubildende im 3. oder 4. Ausbildungsjahr, insbesondere in der Baubranche, müssen allerdings genau hinschauen, ob sie noch unter diese Besteuerungsgrenze fallen. Sie haben ansonsten die Möglichkeit, im Voraus beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen und einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das lohnt sich immer dann, wenn hohe Aufwendungen im Rahmen der Ausbildung entstehen. Zum Beispiel Fahrtkosten von zu Hause zum Arbeitsplatz, und zur Berufsschule; Kosten für Arbeitskleidung und Fachliteratur. Der Arbeitgeber kürzt dann den zu versteuernden Bruttolohn um diesen Freibetrag, so dass weniger, oder gar keine Lohnsteuer abgezogen werden. ___________________________________________________ Hier können Sie Ihre Abrechnung überprüfen: http://www.simtax.de/ ________________________________________________________________ |
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