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© Bert Wollersheim Widerspruch will gelernt sein _____________________________________________________________________________ Für Abschlussklassen im Sekundarbereich I Die schlechte Finanzlage der Öffentlichen Haushalte dient häufig als Begründung für die restriktive Anwendung von Leistungsgesetzen. Somit wird Bürgern der gesetzlich zustehende Leistungsanspruch oftmals verwehrt. In Unkenntnis über ihre Rechtsmittel und deren Anwendung werden Entscheidungen von Behörden -sogenannte Verwaltungsakte- allzuschnell akzeptiert. Es bleibt dann bei Unmutsäußerungen, ohne dass die Betroffenen ihre Rechte ausschöpfen. Es ist notwendig, Schüler und Schülerinnen mit der Ausschöpfung ihrer Rechte vertraut zu machen. Dies auch deshalb, weil sie in immer stärkerem Maße selbst bereits betroffen sind; sei es durch das Sozialhilferecht, oder bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III, wie z.B. der Berufsausbildungsbeihilfe, den Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, bzw. der Aufnahme einer Ausbildungsstelle, oder bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Immerhin kann "wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, (...) Anträge auf Sozial- leistungen stellen" ( §36 Abs.1 Sozialgesetzbuch I-Allgemeiner Teil) und diese gegebenenfalls mit einer Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen. (§ 71 Sozialgerichtsgesetz) Vor den Sozialgerichten besteht in der 1.Instanz kein Anwaltszwang, hier können sich die Betroffenen selbst vertreten. Dies ist auch unter Kostengesichtspunkten beachtenswert. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich z.B.auf: Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. In diesem Unterrichtsbeispiel wird die Anwendung von Rechtsmitteln an einem Fallbeispiel erprobt. Schüler lernen das Widerspruchsverfahren und die Klageerhebung beim Sozialgericht kennen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass jugendliche Schulabgänger dieses "Praxisfeld" überhaupt nicht kennen, oder zumindest ungenügende Kenntnisse haben, die sich nicht zusammenfügen lassen zu konkretem Handeln. Es geht bei dieser Unterrichtsveranstaltung also auch um die Vermittlung sozialer Kompetenz. Zunächst werden den Schülern und Schülerinnen die Rechtsmittel und der Rechtsweg per Tageslichtprojektor vorgestellt, und die Begriffe mit denen sie zu tun haben, werden erklärt. Sie erhalten von diesen Schaubildern Abzüge zum Verbleib. Das Ablaufdiagramm zeigt den Ablauf des Widerspruchsverfahrens bis zur Klage beim Sozialgericht. Die Schüler erhalten zunächst das Fallbeispiel A /1, und bearbeiten dieses in den zu bildenden Kleingruppen. Sie diskutieren den Fall, und fertigen laut Aufgabenstellung den Widerspruch. Die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Danach wird Beispiel A2 in die Kleingruppen gegeben. Die Bearbeitung erfolgt wie vorher. Nach der Besprechung auch des Fallbeispieles A/2 im Plenum, fertigen die Kleingruppen ein Poster, auf dem der Ablauf des Verfahrens, entsprechend dem Ablaufdiagramm dargestellt wird. In die entsprechenden Felder werden die konkreten Schriftstücke eingebaut. Für Widerspruch und Klageschrift erhalten die Schüler die Formulierungshilfe. Konkret handeln: Damit SchülerInnen eigene Erfahrungen im Umgang mit der Inanspruchnahme sozialer Leistungen auch im Alltag sammeln können, sollten sie als Berufsanwärter etwa ab Klasse 9 oder 1o Kontakt zur Berufsberatung herstellen. Wer bei der Berufsberatung als Bewerber um konkrete Ausbildungsberufe gemeldet ist, kann Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme beantragen. Für Berufsanwärter können die Erstattung von Bewerbungskosten und eventuell Umzugskosten für die Aufnahme einer auswärtigen Ausbildungsstelle in Frage kommen. Dafür sind bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit rechtzeitig vor dem "Ereignis" Anträge zu stellen, über die dort entschieden wird. |
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Materialien: Ablaufdiagramm / Auszug aus dem SGB III / Auszug aus dem SGB X / Auszug aus dem SGG Musterbescheid / Muster Widerspruch / Muster Widerspruchbescheid / Muster Klage |