Gesundheits- und Krankenpfleger nun mit Hauptschulabschluss Mit einem Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse der allgemein bildenden Schule ist nun eine Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger möglich. Dieser, von der großen Koalition initiierten, bis 31.12.2017 befristeten Änderung des Krankenpflegegesetzes hat der Deutsche Bundesrat in seiner 227. Sitzung zugestimmt. In Fachkreisen stößt diese Regelung auf Unverständnis. So weist der Deutsche Pflegerat darauf hin, dass in den übrigen EU - Mitgliedsstaaten die Ausbildung wegen der hohen Anforderungen des Berufes zunehmend als Hochschulstudium durchgeführt wird. Es wird erwartet, dass Hauptschulabsolventen, die ohne weitere Qualifizierung direkt nach ihrer 10-jährigen Schulzeit die Ausbildung aufnehmen, in der Regel die Abschlussprüfung nicht bestehen. Bisher galt in Deutschland der Mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss/ Fachoberschulreife) als Mindestvoraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de rät Hauptschulabsolventen die einen Pflegeberuf anstreben, zunächst über den Besuche einer Berufsfachschule den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben oder eine Ausbildung zum Pflegeassistenten vorzuschalten, die sowohl mit einer fachlichen Vorbildung, als auch mit dem Mittleren Bildungsabschluss abschließt. Druckversion www.berufswahlnavigator.de 19.07.2009 |
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