Erstattung von Bewerbungskosten

 

Ausbildungssuchende können die Kosten

1. für Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) bis 260Euro jährlich,

2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) von ihrem Arbeitsamt erstattet bekommen.

Mit in Kraft treten der Gesetze "für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt" ist die Überprüfung der Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers entfallen.

Das gilt auch für die Gewährung von Reisekostenbeihilfen bei Aufnahme einer auswärtigen Berufsausbildung

Neuregelung seit Januar 2009 !