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Ausbildung zum Berufskraftfahrer Kostenerstattung zur Eignungsklärung Für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer verlangen manche Betriebe einen Nachweis der generellen Befähigung zum Erwerb des Führerscheins für Lastkraftwagen oder Busse. Dafür sind medizinisch-psychologische Eignungsuntersuchungen mit Sehtest erforderlich. Ausbildungsplatzbewerber können die Kosten für diese Nachweise von den Arbeitsagenturen ganz oder teilweise erstattet bekommen. Die Bewerber müssen bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur gemeldet sein, ein konkretes Ausbildungsangebot haben und die Kostenerstattung vor Durchführung der Untersuchung bei der Berufsberatung beantragen. Die Arbeitsagenturen können diese Kosten im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach § 45 SGB III als sonstige Kosten erstatten. Während der Ausbildung wird auch die entsprechende Fahrerlaubnis für den Güterverkehr oder die Personenbeförderung erworben. Die hierdurch entstehenden Kosten gehören zu den Kosten der Ausbildung, die gemäß § 14 Absatz 1 Nr.3 des Berufsbildungsgesetzes vom Ausbildungsbetrieb zu tragen sind. siehe auch: Berufskraftfahrer |
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