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Rentenversicherung lenkt ein und erkennt BGJ als Berufsausbildung an Nachdem ein ehemaliger Schüler des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) im Dezember 2007 beim Sozialgericht Aurich Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen der nachweislich falschen rentenrechtlichen Einstufung des BGJ eingereicht hatte, lenkt der Rentenversicherungsträger plötzlich ein und erkennt in einem neuen Bescheid an den Beschwerdeführer das BGJ nun doch als Ausbildungszeit mit beruflichem Bezug an. Die Deutsche Rentenversicherung hatte den Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres im Versicherungsverlauf eines ehemaligen BGJ- Schülers fälschlich als Allgemeinbildung eingestuft. Dagegen legte der junge Mann Widerspruch ein. Die Rentenversicherung hielt aber auch im Widerspruchsverfahren noch an ihrer Auffassung fest. Dagegen wurde Klage beim Sozialgericht Aurich eingereicht. .... ......(AZ S 2R 438/07) Die Einordnung des BGJ als allgemeinbildende Schulausbildung hat zur Folge, dass diese Zeit des BGJ - Besuches nicht rentensteigernd bewertet wird. Mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Bewertung schulischer Ausbildung neu bewertet. Bei einem Rentenbeginn ab 2005 werden demnach nur noch Ausbildungszeiten mit einem beruflichen Bezug bis zu 36 Monaten rentensteigernd bewertet; nicht aber eine allgemeinbildende Schulbildung! www.berufswahlnavigator.de schätzt die Zahl der Betroffenen auf mehrer zehntausend ehemaliger BGJ Schüler allein in Niedersachsen. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Deutsche Rentenversicherung von sich aus nun alle Versicherungsverläufe überprüft, müssen die Betroffenen sich selbst um eine Korrektur ihres Versicherungsverlaufes kümmern. |
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