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Bundestag und Bundesrat haben das neue Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Es trat am 01.04.2005 in Kraft. * Die Probezeit kann zukünftig auch vier Monate dauern. Bisher durfte sie höchstens 3 Monate betragen. * Zukünftig kann sowohl die tägliche, als auch die wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeitausbildung ) verkürzt werden. Allerdings ist das nur auf gemeinsamen Antrag der Ausbildenden und Auszubildenden möglich. * Ebenfalls nur auf gemeinsamen Antrag erfolgt zukünftig die Anrechnung vorberuflicher Bildung auf die Ausbildungszeit. Zum 01.08.2009 wird es ohne die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes keine Verkürzung der Ausbildungszeit durch die Anrechung eines Berufsfachschulbesuches, oder eines Berufsgrundbildungsjahres mehr geben. |
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