Ausbildungsvergütungen meist steuerfrei

Auszubildende in betrieblicher Ausbildung erhalten eine Ausbildungsvergütung. Das ist in § 10 Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Die meisten Auszubildenden sind ledig, ohne Kind, und gehören somit in die Lohnsteuerklasse I.

In der Steuerklasse I sind die Monatslöhne bis 896,99 Euro laut derzeit gültiger Monatslohnsteuertabelle steuerfrei. Erst danach beginnt die Besteuerung auch der Ausbildungsvergütung. Die meisten Ausbildungsvergütungen liegen unter der o.g. Grenze.

Siehe auch Datenbank Ausbildungsvergütungen bibb.de

Auch: "simtax.de" zur Selbstermittlung von Steuern und Sozialabgaben