|
Ausbildungsplatzsuche ist Anrechnungszeit in der Rentenversicherung Schulabgänger, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann die Zeit der Ausbildungssuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Jugendliche zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr werden dann in die Berufsberatung der Agentur für Arbeit eingeladen, und nach einem Beratungsgespräch als ausbildungssuchend registriert. Die registrierte Zeit gilt rentenrechtlich als Anrechungszeit. Registrierte Ausbildungssuchende können dann auch vom kostenlosen Vermittlungsservice der Arbeitsagentur profitieren. Die Arbeitsagenturen erwarten allerdings, dass Ausbildunsfähigkeit vorliegt, und konkrete, geeignete Berufe für die Ausbildungsplatzsuche benannt werden können. www.berufswahlnavigator.de 08/2011 |
|