Pressemitteilung 07.2009 Auch Altenpfleger nun mit Hauptschulabschluss möglich Nach der Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Altenpflegegesetzes ist nun bereits mit einem Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse die Ausbildung zum Altenpfleger möglich. Das gilt zunächst bis 31.12.2017. Bildungsexperten befürchten jedoch, dass Hauptschüler nach ihrem 10-jährigen Schulbesuch den hohen Anforderungen in der Ausbildung noch nicht gewachsen sind, und die Abschlussprüfungen zum Altenpfleger nicht bestehen. Der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de rät daher Hauptschulabsolventen zunächst über eine 2-jährige Berufsfachschule den Mittleren Bildungsabschluss nachzuholen. Als Ideal gilt eine vorgeschaltete 2-jährige Ausbildung zum Pflegeassistenten. Sie findet an Berufsfachschulen statt und ist grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz förderungsfähig. Gleichzeitig mit dem Berufsabschluss Pflegeassistent/in wird der Mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss/ Fachoberschulreife) erreicht. Mit dieser Vorbildung liegt eine solide Basis für eine erfolgreiche Aus-bildung zum Altenpfleger vor. Anmerkung: Berufsfachschulen für den Pflegebereich tragen in den Bundsländern unterschieliche Bezeichnungen !
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