Weniger Alg für junge Gesellen

Seit Januar 2005 werden Absolventen einer Berufsausbildung im Falle anschließender Arbeitslosigkeit finanziell schlechter gestellt.

Die wegen der unbefriedigenden Arbeitsmarktlage ohnehin schwierige Überwindung der so genannten "2.Schwelle des Arbeitsmarktes" -also der Übergang aus der Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis- wird nun für die jungen Fachkräfte durch eine ungünstige Neubemessung des Arbeitslosengeldes zusätzlich belastet.

Wurde bisher bei Arbeitslosigkeit nach Berufsabschluss noch eine fiktive Einstufung am Facharbeiterlohn im ersten Gesellenjahr orientiert, so bildet seit Januar 2005 die bisherige Ausbildungsvergütung die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld.

§§ 130 - 134 SGB III