Fachjournal


   

 

AEVO sichert Qualität der betrieblichen Ausbildung

Im April 2oo3 wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch die damalige Bundesregierung ausgesetzt. Seitdem dürfen auch Betriebe ausbilden, deren Ausbildungspersonal keine Ausbildereignungsprüfung abgelegt hat.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat nun in einer Studie nachgewiesen, dass Betriebe mit AEVO-qualifiziertem Personal wesentlich bessere Ausbildungsergebnisse erzielen. Ihre Azubis sind wesentlich seltener auf ausbildungsbegleitende Hilfen der Arbeitsagenturen angewiesen. Auszubildende in AEVO-Betrieben haben wesentlich weniger Schwierigkeiten in Prüfungen und schneiden bei Abschlussprüfungen besser ab.

www.berufswahlnavigator.de hat sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für die Wiedereinführung der Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO eingesetzt, und einen Appell des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Zentralverbandes des deutschen Handwerks zur Wiedereinführung der Ausbildereignungsprüfung unterstützt.