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2009: aus für BGJ in Niedersachsen Die Landesregierung in Hannover plant die Abschaffung des Pflicht-BGJ zum Sommer 2009. Nach Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im April diesen Jahres können die Bundesländer Regelungen zur Anrechnung vorberuflicher Bildung treffen. Niedersachsen wird nun mit einer Verordnung die weitere Anrechnung des Besuches eines Berufsgrundbildungsjahres auf die Berufsausbildung nur noch bis zum 31.07.2008 sichern. Das bedeutet für Berufsstarter und Ausbildungsbetriebe zunächst ein Stück Planungssicherheit. Für Berufe der Berufsfelder Bautechnik und Holztechnik gilt weiterhin landesweit die Verpflichtung zum Besuch des jeweiligen Berufsgrundbildungsjahres mit entsprechender Anrechnung auf die Ausbildungszeit. Regional geltende verbindliche Berufsgrundbildungsjahre bleiben bestehen. So zum Beispiel in der Region Ostfriesland/Emsland. Dort gilt das so genannte Pflicht-BGJ zustätzlich auch für die Berufsfelder Elektrotechnik und Metalltechnik. In der neuen Niedersächsischen Verordnung über die Anrechnung eines Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule (NBA-VO) sind auch die neuen und neu geordneten Ausbildungsberufe aufgeführt, für die eine Anrechung erfolgt. Zum 1.o8.2009 wird dann die Verbindlichkeit zum Besuch eines BGJ in Niedersachsen abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt ist nämlich laut Berufsbildungsgesetz eine Anrechung der vorberuflichen Bildung nur noch im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Ausbildern und Auszubildenden möglich. Da somit eine zwingende Anrechnung nicht mehr gewährleistet ist, kann ein Pflichtbesuch nicht mehr gerechtfertigt werden. Siehe auch Übersicht über BGJ-pflichtige Berufe in Ostfriesland http://www.berufswahlnavigator.de/navigation/Presseinfo/Newsverzeichnis/BGJ.htm Buchtipp: "Bewerbung um eine Ausbildungsstelle" ISBN 3-8334-0907-X nur 8,50 € …auch von www.berufswahlnavigator.de |
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