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Wenn die Ausbildung in der Probezeit platzt Rund 140.000 Ausbildungsverträge werden alljährlich innerhalb der Probezeit wieder gelöst. Innerhalb der längstens vier Monate dauernden Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildungsbetrieb, als auch vom Auszubildenden jederzeit beendet werden. Gründe müssen nicht genannt werden. Was tun, wenn die Ausbildung in der Probezeit beendet wird? Wenn es nach dem Abbruch der Ausbildung nicht gelingt, umgehend eine neue Ausbildung zu beginnen, ist vielleicht noch ein verspäteter Einstieg in eine Berufsfachschule möglich. Das dürfte dann kein Problem sein, wenn noch Schulpflicht besteht. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und meist bei den Berufsbildenden Schulen oder bei der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsagentur zu erfahren. Ansonsten bieten sich folgende Möglichkeiten an: "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme" Für Ausbildungsstellensuchende, die bereits ein Berufsgrundbildungsjahr, oder eine Berufsfachschule absolviert haben, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit. Die Arbeitsagenturen bieten bundesweit so genannte "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen" an. In Zusammenarbeit mit lokalen Bildungsträgern können dort schulische Defizite aufgearbeitet, und über organisierte und betreute Betriebspraktika Ausbildungsmöglichkeiten zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn angebahnt werden. Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de Freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr. Auch ein "Freiwilliges Soziales Jahr", oder ein "Freiwilliges Ökologisches Jahr" erfreut sich bei vielen jungen Menschen wachsender Beliebtheit. Sie sind mehr als ein Lückenbüßer, eröffnen sie doch häufig neue Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt und erleichtern oft die Entwicklung weiterer beruflicher Perspektiven. Das Freiwillige Jahr muss mindestens 6 Monate dauern. Es lässt sich also so gestalten, dass es zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres beendet ist. Für Eltern von Bewerbern über 18 Jahre ist wichtig zu wissen, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr, oder auch ein Freiwilliges Ökologisches Jahr den Anspruch auf das Kindergeld sichert. Informationen auch unter: http://www.berufswahlnavigator.de/navigation/Alternativen/Alternativen.htm Zivildienst. Männliche Ausbildungssuchende, bei denen sich abzeichnet, dass voraussichtlich kein Ausbildungsplatz gefunden wird, sollten auch die Möglichkeit überlegen, bereits den Zivildienst abzuleisten, und sich frühzeitig dann wiederum fürs nächste Jahr um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Auch der Zivildienst lässt sich zeitlich so gestalten, dass er zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres beendet ist. Informationen zum Thema Zivildienst: www.berufswahlnavigator.de/navigation/Alternativen/Alternativen.htm Wichtig für Eltern Und noch eins ist wichtig für Eltern von über 18 Jahre alten Ausbildungssuchenden: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder ohne Ausbildungsplatz weiterhin, wenn sie nach einem neuen Ausbildungsplatz suchen. Gegebenenfalls muss ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden, wenn die Kindergeldzahlungen mit Erreichen des 18 Lebensjahres eingestellt werden. Bewerbungsaktivitäten müssen dokumentiert, und ggf. der Kindergeldkasse vorgelegt werden. Es empfiehlt sich also von allen Bewerbungen Mehrfachkopien aufzubewahren. www.berufswahlnavigator.de ( -August 2010-) |
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