Keine Ausbildungsstelle,

.........................................................................was tun ?

Der 1. August, oder auch der 1. September sind die Stichtage, an denen in der Regel die neuen Ausbildungsgänge beginnen. Doch viele Schulabgänger suchen auch danach noch nach einem Ausbildungsplatz.

Was ist zu tun, wenn der gewünschte Ausbildungsplatz nicht gefunden wird ?

Berufsfachschulen

Absolventen der allgemeinbildenden Schulen bietet sich als Alternative zunächst der Besuch einer Berufsfachschule an.

Dabei lässt sich oft durch die Auswahl der richtigen Fachrichtung einer Berufsfachschule die Chance auf einen Ausbildungsplatz für das Folgejahr wesentlich verbessern.

Regional unterschiedlich werden einjährige und zweijährige Berufsfachschulen verschiedener Fachrichtung angeboten. In der Regel lässt sich über eine Berufsfachschule auch ein weiterführender Schulabschluss erreichen, womit sich neue Perspektiven eröffnen.

Neben den einjährigen und zweijährigen Berufsfachschulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, und nebenbei die Chance auf einen weiterführenden Schulabschluss eröffnen, gibt es auch zweijährige Berufsfachschulen, die einen Berufsabschluss vermitteln, wie zum Beispiel die Berufsfachschulen für Wirtschaftsassistenten, oder für technische Assistenten für Informatik, die oft eine Alternative zu betrieblichen Ausbildungsgängen in diesen Sparten darstellen, und zudem nach dem neuen BAföG finanziell gefördert werden können.

Informationen zum BAföG

"Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme"

Für Ausbildungsstellensuchende, die bereits ein Berufsgrundbildungsjahr, oder eine Berufsfachschule absolviert haben, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.

Die Arbeitsagenturen bieten bundesweit sogenannte "berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen" an.

In Zusammenarbeit mit lokalen Bildungsträgern können dort schulische Defizite aufgearbeitet, und über organisierte und betreute Betriebspraktika Ausbildungsmöglichkeiten angebahnt werden.

Weitere Informationen unter:

http://www.arbeitsagentur.de

Freiwilliges Soziales Jahr

Auch ein "Freiwilliges Soziales Jahr", oder ein "Freiwilliges Ökologisches Jahr" erfreut sich bei vielen jungen Menschen wachsender Beliebtheit. Beide, das Freiwillige Soziale Jahr, und auch das Freiwillige Ökologische Jahr sind gesetzlich geregelt.

Sie sind mehr als ein Lückenbüßer, eröffnen sie doch häufig neue Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt und erleichtern oft die Entwicklung weiterer beruflicher Perspektiven.

Über anerkannte Träger ist in Erfahrung zu bringen, wo jeweils vor Ort Plätze angeboten werden. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie...informiert ausführlich und ist über die Broschürenstelle des Ministeriums in 53145 Bonn, Postfach 201551 zu bekommen.

Für Eltern von Bewerbern über 18 Jahre ist wichtig zu wissen, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr, oder auch ein Freiwilliges Ökologisches Jahr den Anspruch auf das Kindergeld sichert. Informationen auch unter:

http://www.berufswahlnavigator.de/navigation/Alternativen/Alternativen.htm

 

Arbeitsstelle

Für Bewerber und Bewerberinnen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, oder bei denen nach dem jeweils gültigen Schulrecht die Schulpflicht ruht, können als Alternative auch die Suche nach einem Job, bzw. einer Arbeitsstelle als vorübergehende Alternative ins Auge gefasst werden.

Bewerbungsbemühungen um eine Ausbildungsstelle sollen aber fortgesetzt werden!!

Zivildienst

Männliche Ausbildungssuchende, bei denen sich abzeichnet, dass voraussichtlich kein Ausbildungsplatz gefunden wird, sollten auch die Möglichkeit überlegen, bereits den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten, und sich frühzeitig dann wiederum fürs nächste Jahr um einen Ausbildungsplatz zu bewerben.

Informationen zum Thema Zivildienst www.berufswahlnavigator.de/navigation/Alternativen/Alternativen.htm
Berufsausbildung außerhalb der heimischen Region

In manchen Regionen der Republik klagen Ausbildungsbetriebe über einen Mangel an Bewerbern.

Die Bereitschaft zur regionalen Mobilität, das heißt zur Aufnahmen einer Berufsausbildung außerhalb der heimischen Region kann für junge Bewerber, auch zum Ziel, das heißt zum gewünschten Ausbildungsplatz führen.

Die Arbeitsagenturen fördern die auswärtige Ausbildungsaufnahme auf verschiedene Weise.

So können bereits die Vorstellungsfahrten zum potentiellen Ausbilder mittels kostenloser Bundesbahn-Fahrkarte gefördert werden, wenn die Bewerber bei der Berufsberatung der Arbeitsaagentur gemeldet sind, und die Fahrkarte rechtzeitig beantragt wird.

 

Und noch eins ist wichtig für Eltern von über 18 Jahre alten Ausbildungssuchenden: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben weiterhin. Gegebenenfalls muss ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden, wenn die Kindergeldzahlungen mit Erreichen des 18 Lebensjahres eingestellt werden. Bewerbungsaktivitäten müssen dokumentiert, und ggf. der Kindergeldkasse vorgelegt werden. Es empfiehlt sich also von allen Bewerbungen Mehrfachkopien aufzubewahren.

© www.berufswahlnavigator.de