Fachjournal


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©Bert Wollersheim:

Tarnen und täuschen

Zur Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Nun liegt sie auf dem Tisch, die neue Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz. Unterzeichnet am 15.10.2004 in Mettlach. Sie löst die Vereinbarung der damals noch als Bundesanstalt für Arbeit firmierenden Arbeitsverwaltung mit der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 1971 ab. Darin war bereits der Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Berufsberatung der damaligen Arbeitsämter und den allgemeinbildenden Schulen abgesteckt. Doch die neue Rahmenvereinbarung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.

Hätte es denn eigentlich einer neuen Vereinbarung bedurft?

Bei oberflächlicher Betrachtung sieht es so aus, als wollten alle Beteiligten die Zusammenarbeit in bewährter Manier fortsetzen. Bereits 1971 hatte man vereinbart, dass die Berufsberatung der Arbeitsämter "die Schüler im Rahmen der Berufsaufklärung auf die individuellen Erwägungen zur Berufswahl und auf die Berufsentscheidung (vorbereitet)." Das geschah, entsprechend der von der Bundesanstalt für Arbeit favorisierten Berufsfindungs- und Entscheidungsstrategie, die sich an individuellen Interessen und Fähigkeiten orientierte, im Rahmen von Einzel- und Gruppenberatungen sowohl in Schulen als auch in den Dienststellen der Arbeitsämter. In berufsorientierenden Veranstaltungen, die bereits in Vorentlassklassen in den Schulen durchgeführt wurden, informierten Berufsberater über die Dienstleistungsangebote der Berufsberatung, die Förderung der beruflichen Bildung, die Entwicklung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Anforderungen und Entwicklungen in den Berufen. Berufsberater und Berufsberaterinnen wirkten im Berufswahlunterricht an vielen Schulen mit.

Schule hatte laut Rahmenvereinbarung die Aufgabe, "unter Einbeziehung sozialer Aspekte…" durch Vermittlung von "Kenntnisse(n) über die Wirtschafts- und Arbeitswelt" die "Grundlage für reflektiertes Arbeitsverhalten" zu legen. Die Maßnahmen der Berufsberatung zur Erfüllung der gemeinsam formulierten Aufgaben sollten Eltern und Schülern zur Inanspruchnahme empfohlen werden.

Alter Wein in neuen Schläuchen?

So stellen die Vereinbarungspartner in der Präambel zur neuen Rahmenvereinbarung auch fest:"…die 1971 vereinbarte erfolgreiche Kooperation im Bereich der Berufswahlvorbereitung und Berufsinformation …weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen im Übergang Schule-Beruf auszubauen."

Der spezielle Beitrag der Bundesagentur für Arbeit lautet unter anderem: "Die Berufsberatung unterstützt die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prozess der Berufsfindung in Form von Einzel- oder Gruppenberatung dabei, eigenverantwortliche, realitätsgerechte und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen. Dazu gehört es, die jungen Menschen zu befähigen, eigene Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen sowie Entscheidungs- und Handlungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen.

In schulischen Veranstaltungen informiert die Berufsberatung über die Anforderungen desArbeitslebens, der Berufe und die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, das Dienstleistungsangebot der Berufsberatung, über die Förderung der beruflichen Ausbildung und über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen…."

Was die Vereinbarungen im Einzelnen anbetrifft, scheinen neben sprachlichen Neuformulierungen keine inhaltlichen Veränderungen erkennbar. So mag sich dem gutgläubigen Leser die Notwendigkeit für eine neue Rahmenvereinbarung auf den ersten Blick einfach nicht erschließen.

Der Schein trügt

Bereits mit der ersten Umorganisation der Arbeitsverwaltung , dem so genannten "Arbeitsamt 2000" geriet die schon damals unter dem Dach der Bundesanstalt für Arbeit eher geduldete Berufsberatung durch organisatorische Veränderungen derart unter Druck, dass sie ihre originären Aufgaben nicht mehr im gewohnten Umfange bewältigen konnte. Fachlich qualifizierte Berufsberater und Berufsberaterinnen wurden mit Verwaltungs- und Organisationstätigkeit derart eingedeckt, dass sie die Aufgaben aus der 1971 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nur noch mangelhaft erfüllen konnten. Neue, fachlich qualifizierte Berufsberater und Berufsberaterinnen wurden nicht mehr ausgebildet.

Folglich verwundert es nicht, wenn die OECD in ihrem 2002 veröffentlichten "Gutachten zur Berufsberatung" eine "Deutlichere Trennung zwischen Verwaltungstätigkeit …und Berufsberatungstätigkeiten", sowie eine "Ausweitung der Ressourcen, die die Bundesanstalt für Arbeit ihren Berufsberatungsdiensten zur Verfügung stellt" fordert.

Mit Beginn der Umsetzung der "Hartz-Reformen" wurde das Dilemma, in dem sich die traditionelle Berufsberatung hier zu Lande befindet, noch deutlicher. Im Gutachten der "Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit", unter Leitung von Dr. Peter Hartz, fand sich für die klassische Berufsberatung unter dem Dach der neu zu gestaltenden Bundesagentur für Arbeit (BA) überhaupt kein Platz. Die BA soll nach dem Willen der so genannten Reformer auf ihre Kernaufgabe, "…die Vermittlung, vermittlungsfördernde Leistungen und Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit." reduziert werden. (Moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt; Bericht der Kommission; Seite 59)

Im Zuge der jetzt realisierten Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit findet sich die Tätigkeit "Arbeits- und Berufsberatung" in der Organisationseinheit "Team U25" wieder, dessen Hauptaufgabe die Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Arbeitsverhältnissen, sowie die Einrichtung und Betreuung von Maßnahmen der beruflichen Bildung "unter Einhaltung der Budgetrichtgrößen" darstellt. Unter Anderem obliegt ihm die Durchführung der Berufsorientierung" Man muss kein Experte sein, um an dieser Konstellation den Stellenwert der Berufsberatung im Allgemeinen, und der Berufsorientierung im Besonderen zu erkennen.

Ein Blick in die Präambel

Ein Blick in die Präambel zur neuen Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz spiegelt jedoch den Paradigmenwechsel der deutschen Sozial- und Bildungspolitik wieder, wenn es dort heißt:"…die Notwendigkeit zur flexiblen Ausgestaltung und Anpassung des eigenen Qualifikations- und Kompetenzprofils an die wechselnden Anforderungen und Beschäftigungsmöglichkeiten charakterisieren die berufliche Entscheidungssituation heutiger Schulabgängerinnen und Schulabgänger…. Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind sich einig in dem Ziel, dass allen jungen Menschen ein erfolgreicher Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben ermöglicht werden muss. Dazu gehört, nach Abschluss der Schule ohne Brüche und "Warteschleifen" eine Ausbildung, ein Studium oder eine andere zu einem Beruf hinführende Qualifizierung aufnehmen …zu können.

Übereinkommen N142 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials Das steht im Widerspruch zum auch von der Bundesrepublik Deutschland 1980 ratifizierten Übereinkommen Nr. 142 der IAO.

Dort ist in Art. 1 festgelegt, dass das Ziel von Grundsatzmaßnahmen und Programme(n) darin bestehen muss, "den Einzelnen besser zu befähigen, die Arbeitsumwelt und die soziale Umwelt zu verstehen und sie, einzeln oder gemeinsam zu beeinflussen." Sie haben "alle Personen in gleicher Weise…zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, ihre beruflichen Eignungen in ihrem eigenen Interesse und entsprechend ihren Bestrebungen zu entwickeln und einzusetzen…"

Mit ihrer ideologischen Neuausrichtung auf Aberkennung individueller Ansprüche bei der Berufsorientierung und Berufsentscheidung, und der Zuweisung "einer", also irgendeiner Ausbildung für Schulabgänger verletzen Bundesagentur und Kultusministerkonferenz dieses Abkommen. Ihre ideologische Ausrichtung korrespondiert mit der politischen Realität.

Nur Lippenbekenntnisse

Die neue Rahmenvereinbarung ist bereits jetzt das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit, als auch die Kultusminister realisieren in der Praxis die logische Konsequenz ihrer neuen Ideologie. Die Situation der real existierenden Berufsberatung unter dem Dach der neuen Bundesagentur für Arbeit wurde bereits oben skizziert. Aber auch die Kultusminister praktizieren zu Hause etwas Anderes, als sie in Vereinbarungen verlauten lassen. Wie zum Beispiel will Schule die ihr in der Vereinbarung zugedachte Aufgabe erfüllen, die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss deutlich zu verringern wenn in den Schulen zum Beispiel in Bayern und Niedersachsen wegen Nichteinstellung von ausgebildeten Lehrkräften der Unterricht von ehrenamtlich tätigen Müttern aufrecht erhalten werden muss.(Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14.Sept.04; Frankfurter Rundschau 21.Okt.04;

Keine Zielvereinbarung

Die Bundesagentur für Arbeit und die Kultusminister in Mettlach, sie wussten schon, weshalb sie eine unverbindliche Rahmenvereinbarung, und keine konkrete Zielvereinbarung geschlossen haben:

Sie wussten von vornherein, dass sie das Klassenziel nicht erreichen würden.

Erstveröffentlichung in:

"arbeit und beruf" Nr 3 vom15.03.05 ........(ISSN 0343-1886 ) unter dem Titel: "Ent-täuschung"; seite 84;