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©Bert
Wollersheim:
Tarnen
und täuschen
Zur Rahmenvereinbarung
über die Zusammenarbeit von
Schule und Berufsberatung
Nun liegt
sie auf dem Tisch, die neue Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur
für Arbeit und der Kultusministerkonferenz. Unterzeichnet am 15.10.2004 in
Mettlach. Sie löst die Vereinbarung der damals noch als Bundesanstalt für
Arbeit firmierenden Arbeitsverwaltung mit der Kultusministerkonferenz aus
dem Jahre 1971 ab. Darin war bereits der Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit
zwischen der Berufsberatung der damaligen Arbeitsämter und den allgemeinbildenden
Schulen abgesteckt. Doch die neue Rahmenvereinbarung ist das Papier nicht
wert, auf dem sie geschrieben steht.
Hätte
es denn eigentlich einer neuen Vereinbarung bedurft?
Bei oberflächlicher
Betrachtung sieht es so aus, als wollten alle Beteiligten die Zusammenarbeit
in bewährter Manier fortsetzen. Bereits 1971 hatte man vereinbart, dass die
Berufsberatung der Arbeitsämter "die Schüler im Rahmen der Berufsaufklärung
auf die individuellen Erwägungen zur Berufswahl und auf die Berufsentscheidung
(vorbereitet)." Das geschah, entsprechend der von der Bundesanstalt für Arbeit
favorisierten Berufsfindungs- und Entscheidungsstrategie, die sich an individuellen
Interessen und Fähigkeiten orientierte, im Rahmen von Einzel- und Gruppenberatungen
sowohl in Schulen als auch in den Dienststellen der Arbeitsämter. In berufsorientierenden
Veranstaltungen, die bereits in Vorentlassklassen in den Schulen durchgeführt
wurden, informierten Berufsberater über die Dienstleistungsangebote der Berufsberatung,
die Förderung der beruflichen Bildung, die Entwicklung auf dem Arbeits- und
Ausbildungsmarkt sowie über Anforderungen und Entwicklungen in den Berufen.
Berufsberater und Berufsberaterinnen wirkten im Berufswahlunterricht an vielen
Schulen mit.
Schule hatte
laut Rahmenvereinbarung die Aufgabe, "unter Einbeziehung sozialer Aspekte…"
durch Vermittlung von "Kenntnisse(n) über die Wirtschafts- und Arbeitswelt"
die "Grundlage für reflektiertes Arbeitsverhalten" zu legen. Die Maßnahmen
der Berufsberatung zur Erfüllung der gemeinsam formulierten Aufgaben sollten
Eltern und Schülern zur Inanspruchnahme empfohlen werden.
Alter
Wein in neuen Schläuchen?
So stellen
die Vereinbarungspartner in der Präambel zur neuen Rahmenvereinbarung auch
fest:"…die 1971 vereinbarte erfolgreiche Kooperation im Bereich der Berufswahlvorbereitung
und Berufsinformation …weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der neuen
Herausforderungen im Übergang Schule-Beruf auszubauen."
Der spezielle
Beitrag der Bundesagentur für Arbeit lautet unter anderem: "Die Berufsberatung
unterstützt die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prozess der Berufsfindung
in Form von Einzel- oder Gruppenberatung dabei, eigenverantwortliche, realitätsgerechte
und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen.
Dazu gehört es, die jungen Menschen zu befähigen, eigene Interessen und Fähigkeiten
realistisch einzuschätzen sowie Entscheidungs- und Handlungsstrategien zu
erarbeiten und umzusetzen.
In schulischen
Veranstaltungen informiert die Berufsberatung über die Anforderungen desArbeitslebens,
der Berufe und die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, das Dienstleistungsangebot
der Berufsberatung, über die Förderung der beruflichen Ausbildung und über
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen…."
Was die Vereinbarungen
im Einzelnen anbetrifft, scheinen neben sprachlichen Neuformulierungen keine
inhaltlichen Veränderungen erkennbar. So mag sich dem gutgläubigen Leser die
Notwendigkeit für eine neue Rahmenvereinbarung auf den ersten Blick einfach
nicht erschließen.
Der Schein
trügt
Bereits mit
der ersten Umorganisation der Arbeitsverwaltung , dem so genannten "Arbeitsamt
2000" geriet die schon damals unter dem Dach der Bundesanstalt für Arbeit
eher geduldete Berufsberatung durch organisatorische Veränderungen derart
unter Druck, dass sie ihre originären Aufgaben nicht mehr im gewohnten Umfange
bewältigen konnte. Fachlich qualifizierte Berufsberater und Berufsberaterinnen
wurden mit Verwaltungs- und Organisationstätigkeit derart eingedeckt, dass
sie die Aufgaben aus der 1971 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nur noch
mangelhaft erfüllen konnten. Neue, fachlich qualifizierte Berufsberater und
Berufsberaterinnen wurden nicht mehr ausgebildet.
Folglich
verwundert es nicht, wenn die OECD in ihrem 2002 veröffentlichten "Gutachten
zur Berufsberatung" eine "Deutlichere Trennung zwischen Verwaltungstätigkeit
…und Berufsberatungstätigkeiten", sowie eine "Ausweitung der Ressourcen, die
die Bundesanstalt für Arbeit ihren Berufsberatungsdiensten zur Verfügung stellt"
fordert.
Mit Beginn
der Umsetzung der "Hartz-Reformen" wurde das Dilemma, in dem sich die traditionelle
Berufsberatung hier zu Lande befindet, noch deutlicher. Im Gutachten der "Kommission
zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt
für Arbeit", unter Leitung von Dr. Peter Hartz, fand sich für die klassische
Berufsberatung unter dem Dach der neu zu gestaltenden Bundesagentur für Arbeit
(BA) überhaupt kein Platz. Die BA soll nach dem Willen der so genannten Reformer
auf ihre Kernaufgabe, "…die Vermittlung, vermittlungsfördernde Leistungen
und Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit." reduziert werden. (Moderne
Dienstleistung am Arbeitsmarkt; Bericht der Kommission; Seite 59)
Im Zuge
der jetzt realisierten Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit findet
sich die Tätigkeit "Arbeits- und Berufsberatung" in der Organisationseinheit
"Team U25" wieder, dessen Hauptaufgabe die Vermittlung von Jugendlichen unter
25 Jahren in Ausbildung oder Arbeitsverhältnissen, sowie die Einrichtung und
Betreuung von Maßnahmen der beruflichen Bildung "unter Einhaltung der Budgetrichtgrößen"
darstellt. Unter Anderem obliegt ihm die Durchführung der Berufsorientierung"
Man muss kein Experte sein, um an dieser Konstellation den Stellenwert der
Berufsberatung im Allgemeinen, und der Berufsorientierung im Besonderen zu
erkennen.
Ein Blick
in die Präambel
Ein Blick
in die Präambel zur neuen Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für
Arbeit und der Kultusministerkonferenz spiegelt jedoch den Paradigmenwechsel
der deutschen Sozial- und Bildungspolitik wieder, wenn es dort heißt:"…die
Notwendigkeit zur flexiblen Ausgestaltung und Anpassung des eigenen Qualifikations-
und Kompetenzprofils an die wechselnden Anforderungen und Beschäftigungsmöglichkeiten
charakterisieren die berufliche Entscheidungssituation heutiger Schulabgängerinnen
und Schulabgänger…. Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind
sich einig in dem Ziel, dass allen jungen Menschen ein erfolgreicher Übergang
von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben ermöglicht werden muss.
Dazu gehört, nach Abschluss der Schule ohne Brüche und "Warteschleifen" eine
Ausbildung, ein Studium oder eine andere zu einem Beruf hinführende Qualifizierung
aufnehmen …zu können.
Übereinkommen
N142 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung
des Arbeitskräftepotentials Das steht im Widerspruch zum auch von der Bundesrepublik
Deutschland 1980 ratifizierten Übereinkommen Nr. 142 der IAO.
Dort ist
in Art. 1 festgelegt, dass das Ziel von Grundsatzmaßnahmen und Programme(n)
darin bestehen muss, "den Einzelnen besser zu befähigen, die Arbeitsumwelt
und die soziale Umwelt zu verstehen und sie, einzeln oder gemeinsam zu beeinflussen."
Sie haben "alle Personen in gleicher Weise…zu ermutigen und in die Lage zu
versetzen, ihre beruflichen Eignungen in ihrem eigenen Interesse und entsprechend
ihren Bestrebungen zu entwickeln und einzusetzen…"
Mit ihrer
ideologischen Neuausrichtung auf Aberkennung individueller Ansprüche bei der
Berufsorientierung und Berufsentscheidung, und der Zuweisung "einer", also
irgendeiner Ausbildung für Schulabgänger verletzen Bundesagentur und Kultusministerkonferenz
dieses Abkommen. Ihre ideologische Ausrichtung korrespondiert mit der politischen
Realität.
Nur Lippenbekenntnisse
Die neue
Rahmenvereinbarung ist bereits jetzt das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben
steht. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit, als auch die Kultusminister realisieren
in der Praxis die logische Konsequenz ihrer neuen Ideologie. Die Situation
der real existierenden Berufsberatung unter dem Dach der neuen Bundesagentur
für Arbeit wurde bereits oben skizziert. Aber auch die Kultusminister praktizieren
zu Hause etwas Anderes, als sie in Vereinbarungen verlauten lassen. Wie zum
Beispiel will Schule die ihr in der Vereinbarung zugedachte Aufgabe erfüllen,
die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss deutlich zu verringern wenn
in den Schulen zum Beispiel in Bayern und Niedersachsen wegen Nichteinstellung
von ausgebildeten Lehrkräften der Unterricht von ehrenamtlich tätigen Müttern
aufrecht erhalten werden muss.(Hannoversche
Allgemeine Zeitung vom 14.Sept.04; Frankfurter Rundschau 21.Okt.04;
Keine
Zielvereinbarung
Die Bundesagentur
für Arbeit und die Kultusminister in Mettlach, sie wussten schon, weshalb
sie eine unverbindliche Rahmenvereinbarung, und keine konkrete Zielvereinbarung
geschlossen haben:
Sie wussten
von vornherein, dass sie das Klassenziel nicht erreichen würden.
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