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Bert Wollersheim; Erstveröffentlichung in "Wirtschafts-und Berufserziehung" 7.08 /Seite 17 ff / ISSN 0341-339X-20072 "Handlungsprogramm Ausbildungsvermittlung" Ein harmloser Begriff für eine strukturelle Weichenstellung? Rückblick:..Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind in den Paragrafen 30, 33, und 35 des Sozialgesetz-buches III (SGB III) die Berufsorientierung von Jugendlichen, deren berufliche Beratung, sowie die Vermittlung in betriebliche Ausbildungsverhältnisse übertragen. Das ist nicht neu. Inzwischen wird aber auch an der Ausführung dieser Teilaufgaben für die Kundengruppe der Jugendlichen und ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten die Umorientierung der BA, im offiziellen Sprachgebrauch als "Neuausrichtung der Beratung Jugendlicher und (der) Ausbildungsvermittlung" bezeichnet, deutlich. (Quelle: Beratungsunterlage 167/2005 Bundesagentur für Arbeit; Der Vorstand) Im Rahmen der politisch herbeigeführten Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, geriet Ende der 90er Jahre auch die ehemals als Bundesanstalt für Arbeit firmierende Sozialbehörde auf die Agenda der Veränderer. Den Vorwand dafür lieferte der so genannte "Statistikskandal", in dem die damalige Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungserfolge angeblich manipuliert hatte. Gemessen an der Qualität der statistischen Veröffentlichung der heutigen Bundesagentur für Arbeit waren die damaligen Schönfärbereien allerdings "Peanuts" Mit der Abkehr des Staates von der noch im Arbeitsförderungsgesetz (AfG) formulierten aktiven Arbeitsmarktpolitik, wurden im Nachfolgegesetz zum AfG, dem SGB III, kontinuierlich auch die Voraussetzung geschaffen, die nun in Bundesagentur für Arbeit umbenannte "Körperschaft des öffentlichen Rechts" auf die neue Politik einzustellen. Eine Politik, die den Staat weitgehend von seiner sozialen Verantwortung entbindet, Sozialleistungen einschließlich sozialer Dienstleistung zurücknimmt, und dem Einzelnen Mehrbelastungen auferlegt. (Vgl. dazu "Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit", Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission; Evaluationsbericht 2006) In der Tradition der Arbeitsverwaltung waren die Berufsorientierung, die berufliche Einzelberatung und die Vermittlung in betriebliche Ausbildung eine klassische Aufgabe der Berufsberatung, als etablierte organisatorische Institution unter dem Dach der BA. Seit der Aufhebung des so genannte Vermittlungs-monopols der BA durch den Gesetzgeber darf nun jedermann Ausbildungsvermittlung betreiben. In der Folge tummeln sich diverse private Dienstleister auf diesem für Werbezwecke recht lukrativen Sektor mit zahlreichen unangenehmen Auswüchsen für Orientierung suchende Schulabgänger. Auch im Bereich der Beratung und Orientierung von Jugendlichen praktiziert die BA aktives Outsourcing von sozialen Dienstleistungen, in dem sie z.B. so genannte vertiefte Berufsorientierung durch Dritte, in der Regel private, arbeitgebernahe Bildungseinrichtungen mit diesen Aufgaben betraut.(Vgl. BA-Rundbrief 99/2002) Im eigenen Hause demontiert die BA die bis dahin anerkannte Qualität der Berufsberatung, in dem sie die Ausbildung von Berufsberatern einstellte, und die Zahl der vorhandenen Berufsberater allein in der Zeit von 2003 bis 2007 um mehr als 200 reduzierte. (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf ein kleine Anfrage vom März 2008/ Bundestags-Drucksache 16/8239-) Ressourcenorientierte Vermittlung ist Trumpf. Im Zuge der "Neu Ausrichtung der Berufsberatung" und der Einführung der von Unternehmensberatern entwickelten, und von diesen an die BA verkauften Handlungs-programme in den Arbeitsagenturen sind nun mit einfachen organisatorischen Mitteln erneut weit reichende strukturelle Veränderungen eingeleitet worden. Die Berufsberatung und Ausbildungs-vermittlung müssen nach Auffassung des BA-Vorstandes "im Kontext der Reform geschäftspolitisch und organisatorisch neu justiert... (und) an der Philosophie der Handlungsprogramme orientiert" werden. (Quelle: Beratungsunterlage 167/2005 Bundesagentur für Arbeit; Der Vorstand) Im Jahre 2007 begann dann die Führung der BA mit der flächendeckenden Einführung der "Handlungsprogramme Ausbildungsvermittlung", die im Jahre 2008 abgeschlossen sein soll. Erklärte Ziele der Handlungsprogramme Ausbildungsvermittlung sind - die Systematisierung des Vermittlungsprozesses, - die Konzentration auf die Personengruppen, bei denen im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln die stärkste nachhaltige Wirkung erwartet wird, sowie - die Fokussierung der Vermittlerressourcen auf potentialreiche Arbeitgeber (Quelle: Beratungsunterlage 167/2005 Bundesagentur für Arbeit; Der Vorstand; sowie: Arbeitshilfe- Neuausrichtung der Berufsberatung und HP Ausbildungsvermittlung Version P73) Um diese Ziele realisieren zu können, wurden die Arbeitsabläufe für die Ausbildungsvermittlung den Erfordernissen der Handlungsprogramme, sowie deren Handhabung mittels des Computerprogramms "VerBIS", angepasst. Bis zur Einführung der "Handlungsprogramme Ausbildungsvermittlung" lag die Vermittlung in betriebliche Berufsausbildungsverhältnisse ausschließlich in den Händen qualifizierter Berufsberater/innen. Sie kannten aus den Beratungsgesprächen die jugendlichen Berufsstarter, die sich mit einem Vermittlungsanliegen an die Berufsberatung gewandt hatten ebenso, wie die Besonderheiten der Ausbildungsbetriebe die ihre Einstellungsabsichten der Berufsberatung mitgeteilt hatten. Daraus resultierte ein sensibles Vermittlungsgeschehen, das oft ein besonderes Engagement der Berufsberater/innen erforderte, wenn Angebot und Nachfrage nicht optimal zusammenpasste. Mit Einführung der "Handlungsprogramme Ausbildungsvermittlung" erfährt nun die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse durch die Arbeitsverwaltung eine organisatorische Zweiteilung: Während die auf potenzialreiche Arbeitgeber fokussierte, ressourcenorientierte Ausbildungsvermittlung in die Organisations-einheit Arbeitgeberservice verlagert wird, verbleibt die weniger potenzialreiche Ausbildungsvermittlung in der Federführung der Teams U 25 der Berufsberatung. Dafür werden Arbeitgeber nach Zielkunden oder Standardkunden differenziert. Als Zielkunde werden in der Regel Groß- und Mittelbetriebe definiert, bei denen mit geringem Aufwand und verknapptem Vermittlerpotential ein Höchstmaß an erfolgreichen Vermittlungen in Ausbildung zu erwarten ist. Denn immer noch gilt die Zahl der Einmündungen in ein Ausbildungsverhältnis, an dem die BA mitgewirkt hat, als Gradmesser für erfolgreiche Arbeit. Das geht sogar so weit, dass Zielgrößen für Integrationen in den Ausbildungsmarkt festgelegt werden. Das gewollt "knappe Vermittlerpotential" in den Arbeitsagenturen ist eine politische Größe, die von der Bundesregierung auf ihrem Rückzug aus sozialstaatlicher Verpflichtung zu verantworten ist, weil sie den Haushalt der BA, einschließlich Personalhaushalt, zu genehmigen hat. Sie ist auf dem Weg zu einer weitestgehenden Automatisierung von Arbeitsabläufen durch die Potentiale der EDV auch eine strategische Etappengröße. Ratsuchende werden nun mit fördern und fordern konfrontiert Damit die computergesteuerte Zielkundenbedienung durch die Arbeitgeberteams in den Arbeitsagenturen funktioniert, müssen natürlich auch die Bewerber selektiert und die Ergebnisse im Computersystem dokumentiert werden. Diese Selektions- und Dokumentationsarbeit leisten weiterhin die Berufsberater/innen in den so genannten U 25-Teams der Berufsberatung. Schulabgänger/innen, die sich bei der Berufsberatung für eine betriebliche Ausbildungsstelle registrieren wollen, werden am Ende ihres Beratungsgespräches in der Berufsberatung in eine von vier Kundengruppen eingestuft. Mit der Zuordnung zu einer Kundengruppe ist gleichzeitig ein Handlungsprogramm verknüpft, mit dem das weitere Verfahren festgelegt wird. Marktkunden Marktkunden verfügen über eine gute Motivation, gute persönliche Fähigkeiten und Qualifikationen einschließlich guter schulischer Leistungen. Sie weisen keine relevanten Hemmnisse auf. Sie benötigen nur wenig oder keine Unterstützung oder Begleitung. Dieser Personenkreis gehört zu den Premiumkunden in den auf hohe Integrationszahlen fixierte Arbeitgeberteams in den Arbeitsagenturen. Für Marktkunden greift das Handlungsprogramm Vermittlung. Marktkunden können sofort in die Vermittlungsprozesse einbezogen werden. Fallbeispiel Marktkunde: Kurt, 17 Jahre alt, besucht nach dem Hauptschulabschluss die 2-jährige Berufsfachschule Wirtschaft. Er hat gute Noten in allen Fächern und wird folglich die Schule mit dem Mittleren Bildungsabschluss/Realschulabschluss verlassen. Er wurde für das 2. Schulbesuchsjahr zum Klassensprecher gewählt. Die Eltern von Kurt sind ebenfalls in kaufmännischen Berufen tätig, die Mutter arbeitet Halbtags. Kurt hat bereits diverse Praktika absolviert, und Bewerbungen für eine Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann verschickt. Er kommt im September vor Schulentlassung mit der Bitte um Vermittlungshilfe zur Berufsberatung in die Arbeitsagentur. Er macht einen freundlichen Eindruck, zeigt gute Umgangsformen und scheint kontaktfähig für den Umgang mit Kunden. Die Berufsberaterin hält Kurt aufgrund der erhobenen Befunde für den angestrebten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann gut geeignet und ordnet ihn deshalb der Kundengruppe "Marktkunde" zu. Im Rahmen des "Handlungsprogramms Vermittlung" erhält Kurt Vermittlungsvorschläge durch die Berufsberatung. Kurt ist aber als Marktkunde auch für die arbeitgeberorientierten Vermittlungsteams des Arbeitgeberservices zur Vermittlung an Zielkunden interessant und wird nach Suchläufen im Computerprogramm "VerBIS" für die Einstellung bei Arbeitgebern (Zielkunden), die entsprechende Auszubildende suchen, gefunden und vorgeschlagen. Betreuungskunden Betreuungskunden fehlt aufgrund mehrdimensionaler Einschränkungen die Ausbildungsreife. Sie kommen für eine Vermittlung durch die Arbeitsagentur in eine betriebliche Ausbildung noch nicht infrage. Für Betreuungskunden kommt das Handlungsprogramm Herstellung der Ausbildungsreife zum Einsatz. Das kann zum Beispiel die Aufnahme in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Arbeitsagentur, aber auch der Besuch eines schulischen Berufsvorbereitungsjahres bedeuten. Kommen die Berater der Arbeitsagentur bei ihrer Einschätzung der Integrationschancen zu der Auffassung, dass sich die Ausbildungsreife nicht erreichen lässt, kommt der Betreuungskunde für eine Vermittlung in betriebliche Ausbildung überhaupt nicht in Frage. Fallbeispiel Betreuungskunde: Angela besucht im 1o. Schulbesuchsjahr die Klasse 9 einer KGS. Der Hauptschulabschluss ist gefährdet. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe steht sie jeweils auf 4. Die 15 jährige macht einen desinteressierten, eher gelangweilten Eindruck. Sie hat angeblich noch keine beruflichen Pläne und keine Vorstellung davon, wie es nach dem Schulabschluss im Sommer weitergehen soll. Die Eltern sind geschieden, Angela lebt bei ihrer arbeitslosen Mutter. Ihre Schulpraktika hat sie im Hotel begonnen, aber jeweils nach wenigen Tagen wegen Krankheit abgebrochen. Sie ist im Beratungsgespräch, das im Dezember vor Schulentlassung stattfindet, nicht in der Lage, Angaben über ihre Interessen und Fähigkeiten zu machen um tragfähige berufliche Alternativen zu erarbeiten. Die Jugendliche wird der Kundengruppe Betreuungskunde zugeordnet, weil sie als noch nicht ausbildungsreif erscheint. Mit der Anwendung des Handlungsprogramms "Herstellung der Ausbildungsreife" muss sie zunächst zwecks Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht als Schulabgängerin ohne Abschluss entweder ein Berufsvorbereitungsjahr, oder eine Berufseinstiegsklasse besuchen. Danach kann nach einer erneuten Chanceneinschätzung eine Förderung im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme infrage kommen. Da die Jugendliche nicht in den Vermittlungsprozess einbezogen wird, verbleibt die Betreuung bei den Berufsberatern im Team U 25. Beratungskunde fördern Zur Kundengruppe "Beratungskunde fördern" gehören Bewerber mit schulischen Defiziten und begrenzten Fähigkeiten. Eine Vermittlung in Ausbildung scheint grundsätzlich möglich. Allerdings sollten die Vermittlungsaussichten durch Fördermaßnahmen verbessert werden. Dabei müssen Fördermaßnahmen nicht unbedingt durch die Arbeitsagenturen erfolgen. Das Handlungsprogramm für diese Personengruppe heißt Qualifizierung und /oder Abbau von Hemmnissen. Sowohl Qualifizierung, als auch der Abbau von Hemmnissen können in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme versucht werden. Für eine Verbesserung der Vermittlungsaussichten kann auch auf schulische Angebote, z.B. Berufsfachschulen, verwiesen werden. Fallbeispiel Beratungskunde fördern: Roland, 15 Jahre alt, wiederholt die 9. Klasse der Hauptschule und wird im Sommer voraussichtlich nur knapp den Hauptschulabschluss erreichen. Hausaufgaben macht er nur selten. Im Fach Deutsch wird er derzeit mit 4 benotet, und in den Fächern Englisch und Mathematik steht Roland auf Note 5. Hobbys hat er nicht, über seinen Freundeskreis schweigt er sich aus. Roland lebt mit noch einem jüngeren Bruder bei seinen Eltern. Rolands Vater arbeitet als KFZ Mechatroniker. Die Mutter arbeitet zeitweise als Aushilfskassiererin. Roland möchte nach dem Schulabschluss in eine Ausbildung zum Raumausstatter. In diesem Beruf hat er 2 Schulpraktika absolviert. Die Firmen bescheinigten ihm eine ausgezeichnete handwerkliche Geschicklichkeit. Roland kommt im November vor Schulentlassung mit dem Wunsch nach Vermittlung in eine Ausbildungsstelle als Raumausstatter zur Berufsberatung. Der Jugendliche scheint grundsätzlich für die angestrebte Ausbildung zum Raumausstatter geeignet. Er wird vom Berufsberater aufgrund seiner schulischen Defizite der Kundengruppe "Beratungskunde fördern" zugeordnet. Das zur Anwendung kommende Handlungsprogramm umfasst neben gezielten Initiativvorschlägen zur Ausbildungsvermittlung als weiteres infrage kommende "Produkt" den Besuch eines Berufsgrundbildungs-jahres oder einer Berufsfachschule mit dem Ziel einer besseren schulischen Qualifizierung. Weil der Jugendliche noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegt, kann die Aufnahme in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Arbeitsagentur erst für das Folgejahr vorgesehen werden. Der Jugendliche verbleibt in Betreuung der Berater im Team U25 der Berufsberatung. Er ist für das arbeitgeberorientierte Team im Arbeitgeberservice für eine Vermittlung an Zielkunden nicht relevant. Beratungskunde aktivieren (fordern) Bewerber mit als unzureichend eingeschätztem Engagement, geringer Flexibilität aber ansonsten durchschnittlicher Eignung für die angestrebte Ausbildung werden der Kundengruppe "Beratungskunde aktivieren " zugeordnet. Das Handlungsprogramm für diesen Personenkreis kann zum Beispiel die Entwicklung beruflicher Alternativen, und die Verbesserung des Bewerbungs-managements im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorsehen. Fallbeispiel Beratungskunde aktivieren: Olaf besucht nach einem schwachen Realschulabschluss in Klasse 10 der Hauptschule nun die einjährige Berufsfachschule Informatik. Er kommt im März vor dem Ende der Berufsfachschule zur Berufsberatung und möchte in eine Ausbildung zum IT-Kaufmann im Einzugsbereich seines Wohnortes vermittelt werden. Das Zwischenzeugnis der Berufsfachschule Informatik weist in den Fächern Deutsch und Politik gute, in den Fächern Englisch und Mathematik ausreichende, in den Fächern PC-Betriebssysteme, Speicherprogrammierbare Steuerung und Algorhytmen jeweils mangelhafte Leistungs-bewertungen aus. Eine Leistungssteigerung bis zum Schulabschluss ist nicht zu erwarten. Olaf wird nach der Interpretation seiner im Gespräch erhobenen Befunde von der Berufsberaterin in die "Kundengruppe Beratungskunde aktivieren" eingestuft, weil er mit seinem Profil auf dem lokalen Ausbildungsmarkt keine Aussicht auf Realisierung seines Berufswunsches hat. Das dieser Kundegruppe zugeordnete Handlungsprogramm "Perspektivänderung" soll Olaf veranlassen, sich mit realisierbaren beruflichen Alternativen zu beschäftigen, die zu seinen Fähigkeiten und Interessen passen. Die Beraterin gibt Beispiele wie Kaufmann im Einzelhandel, Sport- und Fitnesskaufmann vor, über die Olaf neue, tragbare Alternativen entwickeln soll. Die Beraterin bietet ein Folgegespräch an, in dem dann die weitere Vorgehensweise besprochen wird. Optional kommt für Olaf nach Abschluss der Berufsfachschule Informatik auch die Aufnahme in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme infrage, um weitere berufliche Möglichkeiten zu entwickeln. Der Jugendliche ist für die Zielkunden der Arbeitgeberteams nicht interessant. Ziel-/Eingliederungsvereinbarung Berufsberater/innen müssen nach erfolgter Zuordnung der Ratsuchenden zu einer Kundengruppe mit den Bewerbern/Bewerberinnen so genannte Eingliederungs-vereinbarungen abschließen und schriftlich fixieren. Darin legen Sie in Abstimmung mit den Bewerbern/Bewerberinnen fest, welche Auflagen von diesen im Rahmen des infrage kommenden Handlungsprogramms zu erfüllen sind, um weiterhin im Vermittlungsprozess bleiben zu können. Das betrifft nach der Definition für die einzelnen Kundengruppen in der Hauptsache die Kundengruppe "Beratungskunde aktivieren" und die Kundengruppe "Beratungskunde fördern". Die Eingliederungsvereinbarung, enthält auch die von den Arbeitsagenturen übernommenen Verpflichtungen bis hin zu künftigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die weitere Mitwirkung der Arbeitsagentur an der Vermittlung in Ausbildung erfolgt nur dann, wenn die Bewerber die nach dem modischen Motto des förderns und Forderns in der Eingliederungsvereinbarung getroffenen Auflagen erfüllen. Damit dürfte auf viele jugendliche Berufsstarter eine neue Qualität der Verbindlichkeit in der Gestaltung der Beziehung zur Berufsberatung zukommen. Berufsberater äußern die Vermutung, dass viele Schulabgänger eine Weile brauchen, um dieses Erfordernis in ihr Bewerbungsmanagement aufzunehmen. Wo auch hatten sie bisher Gelegenheit, Verträge abzuschließen bei denen sie sich selbst verbindliches Handeln auferlegen. Marktkunden im Visier Um ausbildungsinteressierte Betriebe zufrieden stellend zu bedienen, werden die arbeitgeberorientierten Vermittler bei ihrer computergestützten Bewerbersuche vermutlich ausnahmslos die von der Berufsberatung definierten Marktkunden im Zielkreuz haben. In der Fachsprache der BA heißt das, dass Marktkunden "naturgemäß durch die Matchingprozesse häufiger herausgefiltert werden". Von Kritikern wird befürchtet, dass dies die Vermittlungschancen der übrigen, weiterhin von den bewerberorientiert agierenden Berufsberatern zu betreuenden Kundengruppen schmälert. Dies auch deshalb, weil der aus der Zweiteilung des Vermittlungsgeschehens resultierende Verlust von Arbeitgeberkontakten die Vermittlungs-arbeit der Berufsberater in den Teams U25 erschwert. Zukünftig sollen nämlich ausnahmslos die ressourcenorientiert agierenden Arbeitgeberteams die Betriebskontakte pflegen, und Vermittlungsaufträge akquirieren. Ressourcenorientierte Ausbildungsvermittlung/ Feindliche Übernahme Die in der Ausbildungsvermittlung anzuwendenden Handlungsprogramme wurden aus der Arbeitsvermittlung der Arbeitsagenturen auf die Abläufe in der Berufsberatung übertragen. An den geschilderten Fallbeispielen zu den einzelnen Kundengruppen mit den zum Einsatz kommenden Handlungsprogrammen wird ihre Nutzlosigkeit für das Klientel der Berufsberatung deutlich. Denn die Berufsberatung erhält ja kein neues Instrumentarium um der individuellen Problemlage ihrer Klientel ein entsprechendes, unmittelbar wirkendes Hilfsangebot zu machen. Der Leistungskatalog der Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung ist durch die Handlungs-programme nicht bereichert. Bei den zum Einsatz kommenden so genannten "Produkten" handelt es sich um alte Hüte. Die EDV-gerechte Aufarbeitung und Dokumentation der Kundenklassifizierung, die mit den Handlungs-programmen installiert wird, ist eine Etappe auf dem Weg zum weiteren Abbau personeller Dienstleistungen in den Arbeitsagenturen. Während es in der Arbeitsvermittlung darum geht, unter Ausnutzung aller Rationalisierungsmöglichkeiten durch die Anwendung der EDV, Arbeitslose möglichst schnell in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, bzw. Arbeitgebern umgehend passende Arbeitskräfte anzubieten, sind die Verhältnisse in der Berufsberatung völlig anders. In der Ausbildungsstellenvermittlung laufen die Prozesse über einen längeren Zeitraum. Erstkontakte zur Berufsberatung, die in vielen Fällen in einem Vermittlungsanliegen münden, entstehen oft schon ein Jahr vor der tatsächlichen Schulentlassung. Anders als in der Arbeitsvermittlung gibt es für Berufsstarter einen feststehenden Termin zur Einstellung in ein Ausbildungsverhältnis, nämlich den 01.August, oder den 01.September eines jeden Jahres auf den alle Aktivitäten zulaufen. Betreuungsprozesse der Berufsberatung in den U 25-Teams erstrecken sich also naturgemäß über einen sehr langen Zeitraum. Das ist auch durch die nun einzusetzenden Handlungsprogramme nicht zu verändern. Aber das scheint auch bei der Prozessgestaltung nicht von Bedeutung zu sein. Wie hieß es noch in den Ausführungen des BA-Vorstandes: Die Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung müssen "im Kontext der Reform geschäftspolitisch und organisatorisch neu justiert...(und) an der Philosophie der Hand-lungsprogramme orientiert" werden. (Beratungsunterlage 167/2005 Bundesagentur für Arbeit; Der Vorstand) Es wird zu einem späteren Zeitpunkt zu beurteilen sein, ob mit der Einführung der Handlungsprogramme für die Ausbildungsvermittlung die feindliche Übernahme der klassischen Berufsberatung durch die so genannten Reformer ihre Fortschreibung erfahren hat. Stand: Mai 2008
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