Fachjournal |
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Ausbildungsbonus greift nicht Der Ausbildungsbonus der im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundes-regierung ins Leben gerufen wurde und 100.000 zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen sollte, scheint seine Wirkung zu verfehlen. Nur 2 Prozent der infrage kommenden Ausbildungsbetriebe - so heißt es aus dem Bundesarbeits-ministerium - haben den Ausbildungsbonus beantragt. Den Ausbildungsbonus können Betriebe erhalten die erstmalig ausbilden, oder zusätzliche Ausbildungsplätze besetzen. Die Bewerber müssen bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben, und mit ihren früheren Bewerbungsbemühungen erfolglos geblieben sein. In der Höhe ist der Ausbildungsbonus abhängig von der gezahlten Ausbildungsvergütung und kann zwischen 4.ooo € bis 6.ooo € betragen. Die für die Abwicklung dieses Förderprogramms zuständige Bundesagentur für Arbeit hat bisher nur rund 12.ooo Anträge bewilligt. Der Ausbildungsbonus kann letztmalig im Dezember 2o1o gewährt werden. Ein Grund für die schleppende Inanspruchnahme des Ausbildungsbonus ist nach Erkenntnissen, die der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de aus dem Umgang mit Entlassschülern gewonnen hat, die den Markterfordernissen angepasste Bewerbungsstrategie von Schulabgängern. Betriebe stellen erhöhte Anforderungen Ausbildungsbetriebe haben in der Vergangenheit die Anforderungen bei der Auswahl von Bewerbern für die immer knapper gewordenen Ausbildungsplätze stetig erhöht. Schulabgänger reagieren darauf, in dem sie sich zum Schulabschluß an der allgemein bildenden Schule gar nicht erst um eine betriebliche Ausbildungsstelle zum Anschluss an die Schulentlassung bewerben. Sie rechnen nicht mit einem Ausbildungsplatz zum Anschluß an die allgemein bildende Schule. Sie besuchen stattdessen zunächst eine ein- oder zweijährige berufsbildende Schule, um dort berufliches Grundwissen zu erwerben, oder einen höherwertigen Bildungsabschluß nachzuholen. Erst danach bewerben sie sich um einen betrieblichen Ausbildungsplatz in der Hoffnung, mit der erworbenen Grundbildung bessere Aussichten auf einen Ausbildungsplatz zu haben. Diese "Altbewerber" aus 2007 und 2008 können also bis auf wenige Ausnahmen, für die zurückliegenden Jahre keine, für die Gewährung eines Ausbildungsbonus aber zwingend notwendigen Bewerbungsbemühungen nachweisen. Sie bewerben sich erstmalig zum Abschluß der berufsbildenden Schule, also ein bis zwei Jahre nach ihrem Schulabschluß, um einen Ausbildungsplatz. Sie kommen für die Gewährung eines Ausbildungsbonus an potentielle Ausbildungsbetriebe also nicht infrage. Das ist eine Größenordnung von mehr als 400.000 potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern, die laut Berufsbildungsbericht der Bundesregierung für 2009 allein im Jahre 2007 in Berufsfachschulen, einem Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr eingemündet sind. Nach Auffassung von www.berufswahlnavigator.de sollte die Nachweispflicht für erfolglose Bewerbungs-bemühungen in der Vergangenheit ersatzlos gestrichen werden. Die Zusätzlichkeit des zu besetzenden Ausbildungsplatzes und die Schulentlassung aus der allgemein bildenden Schule im Vorjahr oder in zurückliegenden Jahren sollten als Entscheidungskriterien reichen. © http://www.berufswahlnavigator.de 06/2009 |
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