Bert Wollersheim

www.berufswahlnavigator.de /04.08.2010

" Bildungs-Ketten"

Bildungsketten sind nach der Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Weiterentwicklung von bereits begonnenen Aktivitäten der Berufsorientierung in Schulen, und den Übergangssystemen zur dualen Berufsausbildung.

Anlass für die "Initiative Bildungsketten" sind laut Ministerium die auf 60.000 geschätzte Zahl von Schulabgängern, die jährlich die Schulen ohne Abschluss verlassen, sowie der prophezeite Fachkräftemangel in diversen Wirtschaftszweigen.

Etwa die Hälfte der 60.000 Schulabgänger ohne Abschluss soll nun verstärkt durch so genannte Berufseinstiegsbegleiter betreut werden. Dafür werden die 1.000 bereits in ausgewählten Haupt- und Förderschulen tätigen Berufseinstiegsbegleiter personell verstärkt. Gleichzeitig soll das Berufsorientierungs-programm "BOP" erweitert, und Schülerinnen und Schüler zum Ende der 7. Klasse einer "Potentialanalyse" unterzogen werden.

Die "stille Reserve" aktivieren

Schulabgänger ohne Abschluss sind kein neues Phänomen. Sie wurden bisher weitgehend dem freien Spiel des Marktes überlassen. Das plötzliche Interesse der Politik an diesem Personenkreis resultiert aus den Schwierigkeiten einer zunehmenden Zahl von Betrieben, freie Ausbildungsplätze zu besetzen. Im Berichtsjahr 2009 blieben nach Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung mehr als 17.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Den größten Anteil an der Gesamtzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze haben laut Berufsbildungsbericht 2010 die folgenden Berufe:

- Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie; Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau; - Koch/Köchin; - Fachkraft im Gastgewerbe, - Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk; - Fleischer und Bäcker

Das Bundesinstitut für Berufsbildung identifiziert in seiner Studie: "Image als Berufswahlkriterium" diese Berufe als Berufe mit schlechtem Image, die Betrieben Rekrutierungsprobleme bereiten. Diese Probleme werden umso deutlicher, je weniger Schüler und Schülerinnen aufgrund des demografischen Wandels die Allgemeinbildenden Schulen verlassen.

So verschleiert das Bundesinstituts für Berufsbildung in seiner Expertise: "Der demografische Wandel und seine Folgen für die Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses" auch nicht, dass es nun darum geht, "stille Reserven verstärkt für die betriebliche Berufsausbildung zu erschließen."

Die vom Bundesinstitut für Berufsbildung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aktivierung der stillen Reserve werden nun zum Teil in der "Initiativ Bildungsketten" realisiert.

Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III

Bereits im Januar 2009 starteten die ersten Berufseinstiegsbegleiter an tausend von der Bundesagentur für Arbeit ausgewählten Schulen. Dafür werden rund 200 Millionen Euro aus dem Beitragsaufkommen zur Arbeitslosen-versicherung bereitgestellt. Berufseinstiegsbegleiter sollen im Rahmen der Berufsorientierung an Haupt- und Sonderschulen wirken und dazu beitragen, dass die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss reduziert, die Ausbildungsfähigkeit erhöht und die Einmündung in eine berufliche Ausbildung erreicht wird. Dabei müssen die Berufseinstiegsbegleiter laut Sozialgesetzbuch (SGB) III eng mit den Arbeitgebern vor Ort zusammenarbeiten. Nun soll im Rahmen der Initiative "Bildungsketten" die Zahl der Berufseinstiegsbegleiter erhöht werden. Das Ergebnis der im SGB III vorgesehenen Evaluierung, das im Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag vorgestellt werden soll, wird nicht abgewartet.

Kritische Stimmen- dazu gehören z.B. Berufsberater, und der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de- halten aber eine objektive Berufsorientierung der Schulabgänger und die Einmündung in eine frei gewählte Berufsausbildung unter Federführung der Berufseinstiegsbegleiter für gefährdet. Die Kritiker weisen darauf hin, dass fast ausnahmslos Bildungsträger mit der Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung beauftragt sind, die von Unternehmensverbänden gegründet, oder von diesen gesteuert werden. Die Berufseinstiegsbegleiter selbst seien unzureichend qualifiziert und befänden sich bei den Bildungsträgern in abhängiger, weisungsgebundener Beschäftigung. Zudem beschränke sich die berufliche Orientierung entsprechend der Vorgaben des §421s Absatz 2 SGB III auf die regional begrenzten Betriebskontakte der Berufseinstiegsbegleiter und damit auf nur wenige Berufe. Dr. Ursula Bylinski vom Bundesinstitut für Berufsbildung drückt es diplomatisch aus: "Richtet sich die Kritik an die unzureichende Qualifikation potentieller Berufseinstiegsbegleiter, stellt sich tatsächlich die Frage: wer ist qualifiziert, diese sehr anspruchsvolle Aufgabe umsetzen zu können. Hier wäre die Formulierung von Qualifikationsanforderungen - die spezifisch pädagogisch ausgerichtet sind - hilfreich."

Ausweitung des Berufsorientierungsprogramms (BOP)

Das für die Initiative Bildungsketten auf 50 Millionen Euro aufgestockte Programm des BMBF "Förderung von Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Einrichtungen" soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, vor allem im handwerklichen Bereich praktische, berufswahlrelevante Erfahrungen zu machen.

Der vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS) vorgelegte Evaluationsbericht zu diesem Programm zeigt auf, dass es "keinen Mangel an Angeboten zur Berufsorientierung für Schulen gibt, aber ein Mangel an Systematik" vorliegt. Viele berufsorientierende Maßnahmen finden ohne curriculare Einbildung in ein schulisches Gesamtkonzept statt. Dieser Mangel an Systematik korrespondiert mit der ebenfalls in der Evaluierung deutlich gewordenen mangelhaften Vor- und Nachbereitung in den Schulen. So konnten sich die Schüler und Schülerinnen, die im Rahmen des BOP in Bildungsstätten an der Berufsorientierung teilnahmen, den dort ohnehin schon eingeschränkt angebotenen Berufsfeldern nicht frei zuordnen.

Vor diesem Hintergrund sind die dann vorgenommenen Beurteilungen der Schüler, die im Berufswahlpass dokumentiert werden sollen, als äußerst fraglich anzusehen. INBAS äußert zudem die Befürchtung, "dass das Angebot der Berufe bzw. Berufsfelder in den Berufsbildungsstätten die geschlechtstypische Berufswahl befördert" Das ist von einer neutralen, objektiven Berufsorientierung weit entfernt.

Potenzialanalyse ab der 7. Klasse

Zum Ende der 7. Klasse soll bei Schülerinnen und Schülern die einen Hauptschulabschluss anstreben "schlummerndes Potential" bezüglich "beruflicher Neigungen und Interessen" erkannt werden. Die Ergebnisse dieser so genannten Potenzialanalyse der 13- bis 14-jährigen Kinder sollen im "Berufswahlpass" dokumentiert werden.

Es existieren derzeit weder objektive Standards, noch qualifizierte, neutrale Institutionen zur Durchführung dieser "Potentialanalysen". Es mangelt auch, wie INBAS bereits zum BOP anmerkte, an einer ergebnisoffenen Einbindung der Analyseergebnisse in eine schulische Gesamtkonzeption.

Wachsamkeit ist geboten

Nicht ausreichend qualifizierte, weisungsgebundene Berufseinstiegsbegleiter, fehlende Objektivität und Neutralität der Bildungsträger, eingeschränkte Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler bei berufsorientierenden Praktika, der gesetzliche Zwang zur Zusammenarbeit mit lokal ansässigen Betrieben und der Mangel einer ergebnisoffenen Gesamtbegleitung des Berufswahlprozesses der Schülerinnen und Schüler lassen eine verdeckte Manipulation in Berufe mit Rekrutierungsproblemen befürchten. Die so geweckte "stille Reserve" wird mit Ausbildungsabbrüchen reagieren.

Wachsamkeit ist geboten, damit nicht die Summe der Mängel unter dem Deckmantel der Berufsorientierung zur Berufslenkung führt.