Grundwortschatz zur Berufswahl

Wer seinen Berufswahlprozess erfolgreich gestalten will, sollte über einen Grundwortschatz zum Themenbereich verfügen. Nur wer das Grundvokabular, das heißt die bedeutendsten Begrifflichkeiten zur Berufswahl und zum Berufseinstieg beherrscht, kann sich relativ sicher in seinem individuellen Berufswahlprozess bewegen und sich bei der Realisierung seiner beruflichen Vorstellungen behaupten.

Arbeitsamt ( Name geändert in Arbeitsagentur )

1. Synonym für > Bundesanstalt für Arbeit (Name geändert in: "Bundesagentur für Arbeit" )

2. Örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung der kundenorientierten Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch III. (SGB III)

Assessment-Center

Das Assessment-Center ist ein Gruppenauswahlverfahren, bei dem mehrere Bewerber und Bewerberinnen gleichzeitig eingeladen werden. In Gruppen unterschiedlicher Größen sind verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierbei werden die Bewerber von mehreren Beobachtern begutachtet. Für den Ablauf des Assessment-Centers gibt es keine Vorschriften, so daß jedes Unternehmen eigene, oft auch eigenwillige Abläufe nach eigenen Gesichtspunkten festlegt. Als Übungen und zu erledigende Aufgaben können die Teilnahme an Gruppendiskussionen, die Erledigung gezielter Arbeitsaufträge, Anfertigung von Arbeitsproben auf die Bewerber zukommen. Die Dauer des Assessment-Centers ist ebenfalls unterschiedlich und variiert von mehreren Stunden bis zu mehreren Tagen.

Ausbildender

Ausbildender ist laut § 10 des >Berufsbildungsgesetzes (BBiG) derjenige, der andere zur Berufsausbildung einstellt, und den Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Er hat den > Auszubildenden entweder selbst auszubilden, oder einen Ausbilder (§ 14 BBiG) damit zu beauftragen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden Auszubildende zur Erlangen des Ausbildungsabschlusses. Ansprechpartner ist die > Berufsberatung der Arbeitsagentur, die nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen die Kosten zur Durchführung des individuellen Nachhilfeunterrichts übernimmt. Die Durchführung erfolgt bei Bildungsträgern, mit denen die Arbeitsämter Vereinbarungen getroffen haben.

Ausbildungsberater

Sie überwachen die Berufsausbildung und beraten Auszubildende und Ausbilder bei der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses. Sie sind angesiedelt bei den jeweils für die Ausbildung zuständigen Stellen. z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer. Ausbildungsberater sind nach § 76 des Berufsbildungsgesetzes vorgeschrieben.

Ausbildungsmessen /Ausbildungsbörsen

Auf Ausbildungsmessen präsentieren sich in der Regel größere, namhafte, oder nach regionalen Gesichtspunkten ausgewählte Firmen einem ausbildungsinteressierten Publikum; in der Regel Schulabgängern. Hier bietet sich nicht nur eine gute Gelegenheit mit Berufsvertretern ins Gespräch zu kommen um berufskundliches Wissen für die eigene Berufsentscheidung zu bekommen. Hier lassen sich bei guter Vorbereitung auch Ausbildungsmöglichkeiten anbahnen.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung wird vom Bundesminister für Wirtschaft, oder den zuständigen Fachministern im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen. Sie regelt z.B. die Ausbildungsdauer für den jeweiligen Ausbildungsberuf, die jeweiligen Prüfungsanforderung, die Bezeichnung des Ausbildungsberufes und den Ausbildungsrahmenplan. (§ 5 Berufsbildungsgesetz) Die als Rechtsverordnung erlassenen Ausbildungsanordnungen stellen unmittelbar geltendes, einklagbares Recht dar.

Ausbildungsrahmenplan (Ordnungsmittel zur Berufsausbildung)

Der Ausbildungsrahmenplan ist eine sachliche und zeitliche Gliederung. Er legt fest, in welchem zeitlichen Rahmen die für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendigen Kenntnisse zu vermitteln sind.

Ausbildungsstellenvermittlung

Dienstleistung der Berufsberatung der Arbeitsagentur.. Sie ist auf das Zustandekommen betrieblicher Ausbildungsverhältnisse gerichtet. Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen werden die bei der Berufsberatung für konkrete Ausbildungsberufe registrierten Bewerber an geeignete, ebenfalls bei der Berufsberatung nach Auszubildenden nachfragenden Ausbildungsbetriebe vermittelt. Auf den tatsächlichen Abschluss eines Ausbildungsvertrages hat die Berufsberatung keinen Einfluss. Sie bringt lediglich Anbieter und Nachfrager zusammen. Über die konkrete Einstellung von Auszubildenden entscheiden die Ausbildungsbetriebe nach Auswertung der vorgelegten Bewerbungen autonom. Die >Berufsberatung des > Arbeitsamtes setz zunehmend auch elektronische Medien zur Ausbildungsstellenvermittlung (Jobbörse) ein. Per Internet können Ausbildungsstellenangebote auf den heimischen Bildschirm geholt werden.

Ausbildungsvergütung

Im Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBIG, § 17) hat der Ausbilder dem >Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Sachleistungen können angerechnet werden.

Auszubildender

Auszubildender ist, wer zum Zwecke der Berufsausbildung eingestellt und ausgebildet wird.

BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Es bildet die Rechtsgrundlage für die finanzielle Förderung schulischer Bildung und schulischer Berufsausbildung. Gefördert wird der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen; Fach- und Fachoberschulklassen; höhere Fachschulen und Akademien und Hochschulen. Für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen wird Ausbildungsförderung allerdings nur geleistet, wenn der Auszubildende z.B. nicht bei seinen Eltern wohnt, oder z.B. einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist etc. Auskunft und Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung, das oft bei der Landkreisverwaltung angesiedelt ist. (unterschiedliche Länderregelungen beachten)

Berichtsheft

Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden über Themen der betrieblichen Berufsausbildung zu führen. Nur wer das vorgeschriebene Berichtsheft geführt hat, ist laut Berufsbildungsgesetz (§ 43) zur Abschlussprüfung zuzulassen.

"BERUF AKTUELL"

Eine Veröffentlichung der >Bundesagentur für Arbeit im Taschenbuchformat; enthält eine Kurzbeschreibung der durch das Berufsbildungsgesetz geregelten, anerkannten Ausbildungsberufe, sowie eine Kurzfassung der geregelten Ausbildungsgänge an beruflichen Schulen, in Betrieben und Verwaltungen. "BERUF AKTUELL" wird Schulabgängern vor der Berufswahl kostenlos zur Verfügung gestellt und in der Regel über die Schulen an die Schüler und Schülerinnen im 8.Jahrgang ausgehändigt. Einzelexemplare sind über die >Berufsberatung oder im >BIZ zu bekommen.

Berufsakademie

Berufliche Bildungseinrichtung im dualen System; Alternative zum Hochschul- oder Fachhochschulstudium. Im Abschluss an eine in der Regel verkürzte betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf folgt ein weiteres Studienjahr auf Hochschul- oder Fachhochschulniveau von ca.2 Semestern. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Mitgliedsbetrieb der Berufsakademie geschlossen. Unterschiede in einzelnen Bundesländern bezüglich Zugangsvoraussetzung, Ausbildungsverlauf und Abschluss.

Berufsausbildungs-Beihilfe

Die Berufsausbildungs-Beihilfe ist eine Geldleistung, die von den Arbeitsagenturen für eine >betriebliche Berufsausbildung gewährt werden kann. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III, und die dazu ergangenen Anordnungen der >Bundesagentur für Arbeit.

Berufsausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Ausbildungsvertrag muss mindestens enthalten: -Beginn und Dauer der Ausbildung -Dauer der Probezeit -Zahlungsweise und Höhe der Vergütung -Dauer des Urlaubs -Regelmäßige tägliche Ausbildungszeit -Bezeichnung des Ausbildungsberufes (>Berufsbildungsgesetz , § 11)

Berufsberatung

Berufsberatung ist nach dem SGB III die Erteilung von Rat und Auskunft in allen Fragen der Berufswahl. Sie wird in den > Arbeitsagenturen überwiegend von jugendlichen Schulabgängern in Anspruch genommen. Berufsberater und Berufsberaterinnen bieten auch in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Sprechzeiten an. Die Inanspruchnahme der Berufsberatung ist freiwillig und kostenlos. Die >Ausbildungsstellenvermittlung ist eine weitere Dienstleistung der Berufsberatung. Zum Nachweis schulischer Berufsausbildungsstellen bedient sich die Berufsberatung der Datenbank.>KURSNet,

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz stellt den rechtlichen Rahmen für die betriebliche Berufsausbildung dar. Das Berufsbildungsgesetz gilt nicht für die Berufsausbildung in berufsbildenden Schulen, und nicht für die Berufsausbildung in einem öffentlich rechtliche Dienstverhältnis Es wurde am 01.April 2005 neu gefasst.

Berufsfachschule

Ein- oder zweijährige Berufsfachschulen dienen entweder der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit, oder vermitteln eine berufliche Grundbildung für Berufe des jeweiligen Berufsfeldes. In einigen Bundesländern vermitteln zweijährige Berufsfachschulen neben einem konkreten Berufsabschluss auch einen weiterführenden Schulabschluss. In manchen Bundesländern können über den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum erweiterten Sekundarabschluss I, der zum Einstieg in die Oberstufe eines Gymnasiums oder Fachgymnasiums berechtigt, nachgeholt werden.

Berufswegplanung

Berufswegplanung ist die geistige Vorwegnahme zukünftiger Handlungsmöglichkeiten bezogen auf die individuelle berufliche Entwicklung. Spätestens mit der Entscheidung für einen konkreten Ausbildungsberuf sollten auch berufliche Alternativen, sowie Ausweich- und Überbrückungsmöglichkeiten geplant werden. Der individuelle Berufswegplan vermittelt als zeichnerische Darstellung einen Überblick über einen zukünftigen Zeitraum. Vom aktuellen Schulabschluss ausgehend sollte er zumindest zwei bis drei Stationen der zukünftigen beruflichen Entwicklung umfassen.

Betriebliche Berufsausbildung

Ausbildung in nach dem BBIG anerkannten Ausbildungsberufen die in Betrieben ( auch Werkstätten, Kanzleien, Praxen) durchgeführt werden. In Abgrenzung zur >Schulischen Ausbildung und > Überbetrieblichen Ausbildung.

Bewerbung

Wer eine Berufsausbildung aufnehmen will, muss sich in aller Regel bei Ausbildungsbetrieben schriftlich bewerben. Oft geht der schriftlichen Bewerbung eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme, oder ein Vermittlungsvorschlag der Berufsberatung voraus. Die schriftliche Bewerbung besteht aus dem eigentlichen Bewerbungsbrief, einem Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, sowie den wichtigen Zeugniskopien.

BIZ

Das Berufs-Informations-Zentrum (BIZ) ist eine Selbstinformationseinrichtung, in der umfassende Informationen über Ausbildung, Studium, Weiterbildung und über die Arbeitsmarktentwicklung bereitgehalten werden. In nahezu allen Arbeitsagenturen (Hauptämter) befindet sich ein BIZ. Der Zugang zum BIZ ist während der Öffnungszeiten nicht reglementiert, eine Anmeldung also nicht erforderlich. Diverse Informationsmedien wie Dias, Filme, Hörprogramme und Schriften stehen dem Besucher zur Verfügung.

Bundesagentur für Arbeit

Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Sie ist organisatorisch gegliedert in die Hauptstelle (in Nürnberg), die Regionaldirektionen als Mittelinstanz, und die örtlichen Arbeitsagenturen mit ihren Nebenstellen. Hauptaufgabe sind die >Berufsberatung, Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung, Förderung der Berufsausbildung, Abwicklung des Arbeitserlaubnisrechts, Arbeitslosenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III

Duales Ausbildungssystem

Die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland erfolgt in der Regel im Rahmen des " dualen Ausbildungssystems", das heißt, daß Ausbildungsbetriebe -dazu zählen auch Praxen, Kanzleien etc. - den fachpraktischen Teil der Berufsausbildung vermitteln. Die notwendige Theorie wird in der >Berufsschule erworben. Diese Zweigliedrigkeit der Berufsaubildung wird für zahlreiche Ausbildungsberufe durch Überbetriebliche Ausbildungsphasen in besonders ausgestatteten Ausbildungsstätten, die meist bei den Kammern unterhalten werden, ergänzt.

Einstellungstest

Der Einstellungstest ist ein Verfahren, mit dem Bewerber konfrontiert werden, die sich zum Beispiel um betriebliche Ausbildungsplätze, oder Arbeitsplätze bewerben. Einstellungstests, meist unterschiedlich in Dauer, Inhalt und Umfang, setzen sich aus so genannten Leistungstests und Persönlichkeitstests zusammen. Überwiegend werden die so genannten Leistungstests angewandt. Hierbei geht es in der Regel um die Überprüfung bestimmter Fähigkeiten, wie: -Sprachbeherrschung -mathematische Fähigkeiten -räumliches Vorstellungsvermögen, oft fließender Übergang zu reinen Kenntnisprüfungen, wie Beherrschung der Rechtschreibung und der Grundrechenfähigkeit. Die Absicht der Testanwender besteht darin, die für den Betrieb scheinbar am Besten geeigneten Bewerber herauszufinden. Literatur zur Vorbereitung auf Testsituationen ist inzwischen in Buchhandlungen reichlich vorhanden.

Erstuntersuchung

"Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt." (§32 JArbSchG)

Fachoberschule

Die Fachoberschule führt Schülerinnen und Schüler nach zwei Schuljahren zur Fachhochschulreife; vermittelt also nach Abschluss der Klassen 11 und 12 die Berechtigung, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule ist der Realschulabschluss, oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Wenn eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, kann dadurch die Klasse 11 ersetzt werden.

Fachschule

Fachschulen setzen den Abschluss einer Berufsausbildung, oft auch alternativ oder zusätzlich Berufspraxis voraus. Ihr Ziel ist eine fundierte >Fortbildung als vertiefende beruflich Fachbildung; oft auch ergänzt um allgemeinbildende Kenntnisse, die dann die Zuerkennung eines weiterführenden Schulabschlusses erlauben.

Freiwilliges ökologisches Jahr

"Das freiwillige ökologische Jahr...wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen...geleistet, die im Bereich des Natur und Umweltschutzes tätig sind."( §1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres) Die Teilnehmer, die das 16.Lebensjahr vollendet haben müssen, absolvieren ihren Dienst in der Regel zusammenhängend bis zu 12 Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ebenso, wie bei Teilnehmern des freiwilligen sozialen Jahres, von den Trägern bezahlt. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinka Str. 18-24 10117 Berlin enthält ausführliche Informationen zum freiwilligen sozialen Jahr und zum freiwillige ökologischen Jahr. Darin sind auch Adressen von Ansprechpartnern, bzw. anerkannten Trägern aufgeführt.

Freiwilliges soziales Jahr

"Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig als pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Hilfstätigkeit geleistet" (§ 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligensozialen Jahres) Es wird in anerkannten Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Krankenhäusern, Altenheimen, Jugendzentren, Kindertagesstätten sowie Einrichtungen für körperlich und geistig Behinderte durchgeführt. Teilnehmer erhalten in der Regel unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, sowie ein angemessenes Taschengeld. Das freiwillige soziale Jahr dauert in der Regel 12 Monate. Die Helferinnen und Helfer sind zwischen 17 und 27 Jahre alt; in Ausnahmefällen muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet sein. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-Kranken-Pflege und Arbeitslosenversicherung) werden vom Träger bezahlt.

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, bzw. ihnen anzugehören und sich gewerkschaftlich zu engagieren, ist grundgesetzlich geschützt. (Art.9 Grundgesetz) Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind Einzelgewerkschaften mit insgesamt mehr als 11 Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. Die DGB-Gewerkschaften sind nach dem Industrieverbandsprinzip aufgebaut. d.h. entsprechend dem Wirtschaftszweig, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. So können beispielsweise die Beschäftigten eines Metallbearbeitungsbetriebes Mitglied der Industriegewerkschaft Metall (IG-Metall) werden, ganz gleich welche Berufe sie in dem Betrieb ausüben, und unabhängig von ihrem beruflichen Status. Auch Auszubildende können Mitglied einer Gewerkschaft werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, und sich z.B. in der Berufsausbildung oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis befinden. (§ 1 JArbSchG) Es regelt z.B. das Verbot der Beschäftigung von Kindern, die Dauer der täglichen Arbeitszeit für Jugendliche, usw. Aufsichtsbehörde zur Überwachung des Jugendarbeitsschutzes sind in den meisten Bundesländern die Gewerbeaufsichtsämter.

"KursNet"

Datenbank der Bundesagentur für Arbeit; enthält Daten über berufliche Bildungsangebote in Deutschland. Einblick auch über die Arbeitsagenturen oder die Berufsinformationszentren.

Plantet Beruf" /Berufeuniversum

Selbsterkundungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsfindung über das Untermenü: "Berufeuniversum"

Praktikum

1. Für zahlreiche Berufsausbildungen vorgesehene, zeitlich befristete, praktische Tätigkeit zur Gewinnung von Erkenntnissen, Erfahrungen, Eindrücken; oft vor Aufnahme einer konkreten, meist schulischen Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung verlangt. (Vorpraktikum) zum Teil integriert innerhalb bestimmter Ausbildungsgänge ( integriertes Praktikum) oder zum Abschluss einer Berufsausbildung (Anerkennungspraktikum )

2.zeitlich befristete Tätigkeit, um einen Einblick in berufliche Tätigkeiten zu gewinnen; häufig im Rahmen der Berufsorientierung von Schülern als Schulveranstaltung über 2 oder 3 Wochen (Schul- oder Betriebspraktikum) wird auch im Rahmen der Berufsfindung oft von Schülern/Schülerinnen in Eigenregie für wenige Tage organisiert.

Probezeit

Die Probezeit ist bereits Bestandteil der Berufsausbildung. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss sie mindestens einen Monat, und darf höchstens 4 Monat betragen. Die jeweils vereinbarte Probezeit muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jeder der beiden Parteien gekündigt werden. Bei einer Kündigung während der Probezeit braucht keine Kündigungsfrist eingehalten zu werden.

Schulische Berufsausbildung

Berufsausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Eine Vielzahl von Berufen kann ausschließlich an Schulen erlernt werden. Dazu gehören Krankenpfleger/Krankenschwester; ErzieherIn; Medizinisch-techn. Assistenten; usw. Bei privaten Schulträgern entstehen den Auszubildenden je nach Ausbildungsberuf Kosten für die Berufsausbildung. Bei verschiedenen schulischen Ausbildungsgängen erhalten die Auszubildenden hingegen eine Ausbildungsvergütung. Informationen über schulische Ausbildungsberufe und Ausbildungsstätten enthält die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit > KursNet.

Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch ist Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. In der Regel ergeht die Einladung zum Vorstellungsgespräch nachdem das Bewerbungsschreiben und gegebenenfalls ein Test erfolgreich waren, und der potentielle Ausbilder nun ein Interesse daran hat, den/die Bewerber/in näher kennenzulernen. Wer also zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat die ersten Hürden bereits genommen. Das Vorstellungsgespräch bietet beiden Partnern Gelegenheit, mehr voneinander zu erfahren. Eine gezielte Vorbereitung des Bewerbers auf ein Vorstellungsgespräch ist möglich und auch notwendig. Insbesondere werden ausreichende Auskünfte erwartet über die Beweggründe für gerade diesen Ausbildungsberuf und zum ausgewählten Betrieb. Diesbezügliche Kenntnisse sind also unerlässlich. Oft werden Fragen zur Lebensplanung gestellt. Aber auch für den Bewerber ist die Gelegenheit günstig, etwas über die Ausbildung in dem Betrieb zu erfahren, und insbesondere Fragen zur innerbetrieblichen Schulung, zu Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung zu stellen. Die Gelegenheit ist auch günstig, um eine Betriebsbesichtigung zu machen, und die Ausbildungsstätten kennen zu lernen.

Zivildienst

Wer den Kriegsdienst verweigern, und von seinem Grundrecht nach Artikel 4 des Grundgesetzes gebrauch machen möchte, muss statt dessen Zivildienst leisten. Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist beim Bundesamt für den Zivildienst zu beantragen. Der Antrag ist frühestens 6 Monate vor Vollendung des 18.Lebensjahres beim Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann Str. 2-8; 50969 Köln einzureichen. Dorthin können auch Anfragen zum Zivildienst gerichtet werden.

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