Finanzielle Hilfen für Jobsucher

Bis zu einem Betrag von 260,-- Eur. jährlich können die Arbeitsagenturen zu den individuellen Bewerbungskosten von Jobsuchern beisteuern. Der Betrag erhöht sich um eventuell entstehende Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen wenn der zukünftige Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wozu er eigentlich verpflichtet wäre.

Bedingung: Jobsucher sind auch bei einerArbeitsagentur als solche registriert.

Übrigens: Bewerbungskosten sind Werbungskosten und können ohne Begrenzung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs, bzw. der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt als Aufwand geltend gemacht werden, soweit sie nicht von anderer Stelle, z.B. de Arbeitsagenturen oder vom neuen Arbeitgeber erstattet werden.

Also: Belege für Portokosten, Zeugniskopien, Inseratkosten, Fahrtkosten, behördliche Bescheinigungen/ Führungszeugnisse, Kosten für Bewerbungsfotos als Nachweis gegenüber dem Finanzamt sammeln.

Änderungen seit 01.Januar 2009 > Einführung des Vermittlungsbudgets durch den Gesetzgeber:

http://www.berufswahlnavigator.de/navigation/Presseinfo/Newsverzeichnis/Vermittlungsbudget.htm